Betreff
Antrag des Ratsherrn Krause auf Umbenennung des Marktplatzes, Umbenennung der Straße "Am Neuen Markt" zu "Rathausstraße"
Vorlage
2017/FB III/2533
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Im März dieses Jahres wurde von Ratsherrn Krause beantragt, der Rat möge für die Straße „Am Neuen Markt“ eine Namensänderung vornehmen und diese Straße zukünftig als „Europaplatz“ benennen. In der Sitzung des Rates am 28.03.2017 wurde der Antrag von Ratsherrn Krause zurückgenommen, mit der Bitte, dass dieser zunächst im zuständigen Fachausschuss, also dem Straßen- und Wegeausschuss, beraten werden solle.

 

Zwischenzeitlich ist der Antrag durch Ratsherrn Krause dahingehend konkretisiert worden, dass sich die Um- bzw. Neubenennung als „Europaplatz“ auf die im Zuge der Städtebausanierung neu gestalteten Marktplatzflächen beziehen solle. Der zu diesem Antrag von Ratsherrn Krause vorgelegte Schriftverkehr kann der Anlage Nr. 1 entnommen werden.

 

Ratsherr Krause wird seinen Antrag in der Sitzung näher begründen.

 

Durch den Antrag in seiner ursprünglichen Form aus März dieses Jahres sowie der Anfrage des Ratsherrn Kaptein, ist verwaltungsseits allerdings die Zuordnung der Straßennamen im Bereich des Marktplatzes noch einmal näher betrachtet worden:

 

Aus der „Bekanntmachung über die Verkehrsübergabe von Gemeindewegen“ vom 09.03.1966 ist zu entnehmen, dass zur Erschließung im „Wohnsiedlungsgebiet Bunjes/Orth – Bebauungsplan Nr. 14 – in Nord Edewecht I“ unter anderem der „Gemeindeweg Nr. 148“ angelegt und dem Verkehr übergeben worden ist. Die Nummerierung wurde kurz darauf in Gemeindeweg Nr. 138 abgeändert. Dieser Gemeindeweg Nr. 138 findet sich im Bestandsverzeichnis über die Gemeindestraßen von 1969 als Straße „Am Neuen Markt“ wieder. Als Anfangspunkt wird das Straßengrundstück der Gemeindestraße „Hinter der Kirche“ benannt (dort, wo heute der Fuß- und Radweg „Am Glockenturm“ einmündet). Als Endpunkt wird das Eckgrundstück an der Bahnhofstraße genannt, auf dem sich heute der Drogeriemarkt „Rossmann“ befindet. Die vorgenannten Angaben können der Anlage Nr. 2 entnommen werden.

 

Die Rathausstraße als Aufschließungsweg für den Bereich Marktplatz und des späteren Rathauses, abzweigend von der Hauptstraße, existierte zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Diese Wegebeziehung wurde erst im Zuge des Rathausneubaus im Jahre 1974/75 hergestellt und erhielt durch Beschluss des Rates vom 04.05.1976 den Namen „Rathausstraße“. Die Anfangs- und Endpunkte der Straße wurden hierbei mit „L 31 (Hauptstraße)“ bzw. „Gemeindestraße Nr. 138 (Am neuen Markt)“ angegeben (siehe Anlage Nr. 3).

 

Demnach hätte das Rathaus adressmäßig der Straße „Am Neuen Markt“ zugeordnet werden müssen. Da der Straßenname „Am Neuen Markt“ in der Praxis keine Bedeutung erlangt hat (bekanntlich lautet die Adressbezeichnung des Rathauses „Rathausstraße 7“ und andere Wohn- oder Geschäftsgrundstücke werden über diese Straße nicht erschlossen) und im täglichen Leben der Edewechter Bevölkerung bereits heute als der Rathausstraße zugehörig empfunden wird, würde es sich anbieten, die Situation auch formell dergestalt zu beordnen, die gesamte Straßenfläche zwischen „Hinter der Kirche“ und Bahnhofstraße“ sowie die Anbindung an die „Hauptstraße“ auch offiziell einheitlich als „Rathausstraße“ zu benennen.

 

Diesbezüglich wird vorgeschlagen, dem Rat über den Verwaltungsausschuss den Beschlussvorschlag zu unterbreiten, die Straße „Am Neuen Markt“ der „Rathausstraße“ zuzuschlagen und für dieses Straßenareal insgesamt den Namen „Rathausstraße“ zu vergeben.

 

Hinsichtlich des Antrages des Ratsherrn Krause ist in der Sitzung zu entscheiden.


Beschlussvorschlag:

Die Straße „Am Neuen Markt“ wird der „Rathausstraße“ zuzuschlagen. Für dieses Straßenareal wird insgesamt der Name „Rathausstraße“ vergeben.


Anlagen:

-       Antrag Ratsherr Krause

-       Unterlagen „Am Neuen Markt“

-       Unterlagen „Rathausstraße“