Betreff
Städtebauförderung im Rahmen des Programms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" hier: Beschluss über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen (Billigungsbeschluss)
Vorlage
2009/IV/333
Aktenzeichen
IV Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.      Der Bericht über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen „Edewecht - Ortsmitte“ in der vorgelegten Fassung wird gebilligt.

 

2.      Die vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen gem. § 137 BauGB und aus der Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger gem. § 139 BauGB wurden, wie in dem Bericht über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen beschrieben, behandelt.

 

3.      Die Gemeinde Edewecht erklärt ihre Bereitschaft die durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Landes und des Bundes nicht gedeckten Kosten der in dem potenziellen Sanierungsgebiet durchzuführenden städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen bereitzustellen.

 


Sachdarstellung:

Der Rat der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 17.03.2009 die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen der Antragstellung zur Aufnahme in das Städtebauprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beschlossen. Die Beteiligung der Betroffenen gemäß § 137 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gemäß § 139 BauGB sind inzwischen erfolgt. Am 24.03.2009 hat im Rathaus der Gemeinde Edewecht eine Bürgerversammlung stattgefunden. Die Niederschrift zu dieser Versammlung ist als Anlage beigefügt. Ebenso beigefügt sind die Stellungnahmen der öffentlichen Aufgabenträger.

 

Aufgrund des engen Zeitplanes liegt zur Sitzung noch kein ausgearbeiteter Bericht über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen vor. Dieser wird voraussichtlich Mitte Mai vorliegen. In der Sitzung werden zunächst in Grundzügen die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen vorgestellt. Weiterhin wird in der Sitzung ein Vorschlag zur Abgrenzung des zukünftigen förmlichen Sanierungsgebietes sowie ein grobes Nutzungs- und Gestaltungskonzept für die zentralen Bereiche (Grubenhof, Marktplatz, Rathausstraße) vorgestellt werden. Bereits dieser Beschlussvorlage beigefügt sind eine Maßnahmenübersicht sowie eine Kostenschätzung, aus der sich auch der nicht durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel gedeckte Teil der Kosten für die Finanzierung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen ergibt.

 

Nunmehr geht es darum, die für die Antragstellung bei der Regierungsvertretung Oldenburg auf Aufnahme in das Förderprogramm erforderlichen Beschlüsse des Rates über die Billigung des Berichtes über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen sowie die Bereitschaft der Gemeinde, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme selbst aufzubringen, vorzubereiten.

 

Da, wie oben bereits ausgeführt, zur Sitzung noch kein ausgearbeiteter Bericht vorliegt, gleichzeitig die Sitzungsfolge der Gremien bis zum 01.06.2009 (Antragsfrist für die Anmeldung zum Programmjahr 2010) keine spätere Vorberatung mehr zulässt, sollte dem Rat über den Verwaltungsausschuss dennoch schon jetzt die Billigung des dann vorliegenden Berichtes vorgeschlagen werden. Da die nächste Sitzung des Rates erst am 23.06.2009 stattfindet, wird der Beschluss des Rates an die Regierungsvertretung nachgereicht werden müssen, was aber unschädlich ist.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:


Anlagen:

-          Niederschrift über die Bürgerversammlung am 24.03.2009

-          Stellungnahmen der öffentlichen Aufgabenträger

-          Maßnahmenübersicht

-          Kostenschätzung