Betreff
Konjunkturpaket II - Förderschwerpunkt kommunale Sportstätten Bericht
Vorlage
2009/I/331
Aktenzeichen
I - 28.04.09
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht hatte im Zusammenhang mit der beabsichtigten Sanierung der Breeweghalle einen Förderantrag an das Land Niedersachsen gerichtet. Im Zusammenhang mit der Erörterung des Antrages ergab sich, dass diese Maßnahme kaum Aussicht auf Förderung hat. Die Verwaltung hat daraufhin den Antrag zurückgezogen.

Die überarbeiteten Förderrichtlinien zum Konjunkturpaket II bezüglich des Förderschwerpunktes kommunale Sportstätten sehen vor, dass entscheidungserhebliche Kriterien zum einen das Alter der Sportstätte, der energetische Zustand des Gebäudes und die Finanzierungssituation sind. Im Falle einer Bewilligung einer Maßnahme sind Regelzuwendungen in Höhe von 80 % der Gesamtsumme zu erwarten.

Anhand der umfassenden gutachterlichen Zusammenfassungen zu allen Sportstätten der Gemeinde Edewecht wurde aufgrund der Informationen aus den Gesprächen mit dem Ministerium abgewogen, welches Projekt die besten Erfolgsaussichten haben könnte.

Festzuhalten bleibt, dass vorrangig Turnhallen gefördert werden. Die ungünstigste Finanzierungssituation für Maßnahmen an Turnhallen besteht für die Gemeinde bezüglich der Grundschulturnhallen, die dem Grunde nach allein von der Gemeinde zu finanzieren sind und lediglich ein Anspruch auf Gewährung eines Darlehens aus der Kreisschulbaukasse besteht.

Aufgrund der entscheidenden Kriterien des „Alters“ und des „energetischen Zustandes“ kommt die älteste gemeindliche Turnhalle, die Turnhalle der Grundschule Edewecht, für einen Förderantrag aussichtsreich in Betracht. Dem seinerzeitigen Gutachten zur Turnhalle Edewecht ist zu entnehmen, dass der bewertende Architekt empfiehlt, über einen Ersatzbau an gleicher Stelle nachzudenken. Hintergrund hierfür ist, dass die Sanierung des Gebäudes mit geschätzt 766.000 Euro geschätzt wird und ein Ersatzbau mit geschätzten Kosten in Höhe von 780.000 Euro zu berücksichtigen wäre. Verwaltungsseits wird ein Ersatzbau bevorzugt, weil hier die Möglichkeit besteht, energetisch bessere Materialien zu benutzen. Dagegen verblieben bei einer Sanierung  immer energetisch schlechtere Altbaubestandteile.

 

Die Verwaltung wird daher einen entsprechenden Förderantrag bezüglich beider Alternativen an das Land Niedersachsen richten. Die Antragsfrist läuft am 30. April 2009 ab, so dass hierfür bereits für den Verwaltungsausschuss vom 20. April 2009 eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen wurde.