Betreff
VfL Edewecht Antrag auf Zuschuss für einen Ballfangzaun und Fußballtore
Vorlage
2009/I/321
Aktenzeichen
I - 28.04.09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Edewecht wird für den ordnungsgemäßen Spielbetrieb auf dem vom Verein hergerichteten Jugendspielplatz den notwendigen Ballfangzaun (Höhe 4,10 m x 100 m Länge) errichten und diese Maßnahme zum Sportförderprogramm des Landkreises Ammerland melden. Diese Maßnahme umfasst eine Investitionssumme von rd. 20.000 Euro. Vor dem Hintergrund dieser Sportmaßnahme entfällt eine weitere Förderung für die Beschaffung von Jugendfußballtoren. Diese Sportgeräte sind vom Verein, gegebenenfalls unter Bezuschussung durch den Kreissportbund zu beschaffen und zu finanzieren.


Sachdarstellung:

Der VfL Edewecht e.V. hatte Ende 2007 die Erweiterung der Sportfläche am Göhlenweg um ein Jugendspielfeld (70 x 100 m) beantragt. Der Platz ist im Jahre 2008 in Eigenleistung mit einem gemeindlichen Zuschuss von 5.000 € hergerichtet worden und kann nunmehr ab Sommer bespielt werden. Diese zusätzliche Spiel- und Trainingsfläche für den Jugendbereich wird dringend gebraucht.

Für den ordnungsgemäßen Spielbetrieb ist es notwendig, einen Ballfangzaun entlang des Wasserzuges zu installieren. Der Wasserzug führt ständig Wasser und weist teilweise eine Wasserhöhe von einem Meter auf. Ebenso fehlen noch zwei Jugendfußballtore. Der Verein bittet um Gewährung eines Zuschusses für diese Maßnahmen.

Die Installation eines Ballfangzaunes entlang des Jugendspielfeldes ist grundsätzlich nach den Sportförderrichtlinien des Landkreises Ammerland förderfähig. Ein entsprechender Förderantrag sollte von der Verwaltung gestellt werden. Nach der Förderrichtlinie würde eine Förderung bis zu einem Drittel der Investitionssumme erfolgen können. Die geschätzten Kosten eines Ballfangzaunes belaufen sich auf rd. 20.000 €, so dass hiervon rd. 6.600 €  als Landkreisförderung denkbar wären.

Die Beschaffung von Jugendfußballtoren ist über die pauschale Sportgerätebeihilfe des Landkreises Ammerland und der Gemeinde Edewecht grundsätzlich abgedeckt. Der VfL Edewecht erhält bislang eine pauschale Sportgerätebeihilfe von rd. 3.500 €. Dieser Betrag steht dem Verein jedoch für alle Sportsparten zur Verfügung. Der Verein hat jedoch die Möglichkeit eine Förderung durch den Kreissportbund (KSB) zu erhalten. Die Förderrichtlinie des KSB gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10 – 20 % des Anschaffungspreises. Jugendfußballtore liegen in der Anschaffung zwischen 500 bis 1.000 Euro pro Tor.


Finanzierung:

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen derzeit nicht im Haushalt 2009 zur Verfügung. Die Umsetzung der Maßnahme wird mit Aufnahme des Spielbetriebes sicherzustellen sein. Die notwendigen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Eine Beordnung soll sodann über den Nachtragshaushalt 2009 erfolgen.


Anlagen:

Schreiben des VfL Edewecht v. 26.03.2009