Betreff
Beschaffung von zwei Tauchpumpen zur Stationierung bei den Ortsfeuerwehren Jeddeloh II und Friedrichsfehn
Vorlage
2017/FB II/2511
Aktenzeichen
FB II - 11.09.2017
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Beschaffung von zwei Tauchpumpen zur Stationierung bei den Ortsfeuerwehren Jeddeloh II und Friedrichsfehn soll nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2018 erfolgen. Die hierfür nötigen Finanzmittel in Höhe von 3.000,00 € wären im Rahmen der Haushaltsplanungen für den Haushalt 2018 bereitzustellen. Insoweit steht diese Anschaffung zunächst unter einem Finanzierungsvorbehalt.


Sachdarstellung:

Das Gemeindekommando beantragt mit Schreiben vom 28.08.2017 die Beschaffung von zwei Tauchpumpen zur Stationierung bei den Ortsfeuerwehren Jeddeloh II und Friedrichsfehn.

Immer häufiger werden die Feuerwehren zu Einsätzen mit vollgelaufenen Kellern oder nach Starkregenereignissen gerufen. Die zur Brandbekämpfung bei den Feuerwehren genutzten Pumpen sind jedoch für diese Schadensereignisse nur bedingt geeignet. Aus diesem Grunde werden Tauchpumpen mit hoher Förderleistung hierfür eingesetzt. Sie sind nach DIN auch fester Bestandteil der Beladung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF). Bei den Ortsfeuerwehren Jeddeloh II und Friedrichsfehn sind bisher keine Tauchpumpen auf den LF vorhanden.

Das Gemeindekommando beantragt aus diesem Grunde die Beschaffung von zwei Tauchpumpen zur Stationierung bei den Ortsfeuerwehren Jeddeloh II und Friedrichsfehn. Es ist mit einem finanziellen Aufwand von ca. 3.000,00 € zu rechnen.


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zwei Tauchpumpen zur Stationierung bei den Ortsfeuerwehren Jeddeloh II und Friedrichsfehn im Haushaltsjahr 2018 zu beschaffen. Die  notwendigen  Finanzmittel  in Höhe  von  3.000,00    sollen  nach  Möglichkeit  über  den  Haushalt  2018 zur  Verfügung  gestellt werden. Die Beschaffung steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt.


Anlagen:

Antrag des Gemeindekommandos auf Beschaffung von zwei Tauchpumpen