Betreff
Raumordnungsverfahren 380 kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg-Merzen,
Stellungnahme der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2017/FB III/2483
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

 

Ausgangslage

Bekanntlich planen die Leitungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH und Amprion GmbH die Errichtung einer 380 kV-Leitung zwischen Conneforde (Landkreis Ammerland), Cloppenburg (Landkreis Cloppenburg) und Merzen (Landkreis Osnabrück). Der nördliche Teil des Trassenabschnittes bis Cloppenburg liegt im Netzgebiet der TenneT, der südliche Teil im Bereich des Landkreises Osnabrück liegt im Verantwortungsbereich der Amprion.

 

Das Erfordernis für das Leitungsbauprojekt ergibt sich aus dem Bundesbedarfsplangesetz und ist damit für die Leitungsnetzbetreiber bundesgesetzlich verbindlich festgestellt. Das bedeutet, dass aus Gründen der Netzverstärkung und der Netzstabilität festgestellt worden ist, dass die Übertragungsnetzstruktur zwingend einer Leitungsverbindung auf 380 kV-Ebene zwischen den Netzverknüpfungspunkten Conneforde und Merzen bedarf. Der Bau der Leitung stellt gegenüber Tennet und Amprion somit einen bundesgesetzlichen Auftrag dar, dem diese als verantwortliche Leitungsnetzbetreiber nachzukommen haben.

 

Planungs- und verfahrenstechnische Rahmenbedingungen

Bauvorhaben für die Errichtung von Leitungen auf der sog. Höchstspannungsebene gehören zu den raumbedeutsamen Vorhaben. In verfahrenstechnischer Hinsicht ist auf dem Weg bis zum tatsächlichen Bau einer derartigen Leitungstrasse daher zunächst ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, in dem die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den landesplanerischen Festlegungen im Landesraumordnungs-programm zu prüfen ist. Dieses Verfahren endet mit der Feststellung der sog. Raumverträglichkeit des Vorhabens durch die Genehmigungsbehörde, in diesem Fall durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems.

 

Ausgehend von der Feststellung der Raumverträglichkeit des Vorhabens, die Gegenstand des derzeitigen Verfahrensschrittes ist, wird dann in der Folge ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen sein. Aufgrund der dann vom Leitungsnetzbetreiber zur Prüfung vorzulegenden konkreten und parzellenscharfen Antragsunterlagen für den Bau der Leitung wird das Amt für regionale Landesentwicklung die Genehmigung für deren Bau erteilen.

 

Aus Vorgenanntem ergibt sich, dass in planungs- und verfahrenstechnischer Hinsicht im zunächst durchzuführenden Raumordnungsverfahren noch ein eher grober Maßstab anzulegen ist, der noch keine abschließende Aussage zu Bauweise, Leitungsverlauf und konkret in Anspruch zu nehmender Grundstücksflächen enthält.

 

Aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergibt sich, dass das Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragungsnetz (HDÜ-Netz), zu der auch die neu zu errichtende Verbindung Conneforde-Cloppenburg-Merzen zu zählen ist, regulär auf der gesamten Strecke in der Freileitungsbauweise zu betreiben wäre. Aufgrund des großen Bedarfes an Baumaßnahmen zur Netzverstärkung auf der einen Seite und der verstärkten kritischen Haltung großer Teile der Öffentlichkeit zu Leitungsbauprojekten in der grundsätzlich anzuwendenden Freileitungstechnik auf der anderen Seite hat der Bundesgesetzgeber über das Energieleitungsausbaugesetz und das Bundesbedarfsplangesetz (Änderung vom 03.12.2015) die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Voraussetzungen auch Teilabschnitte als Pilotprojekte für die Erdverkabelung zu planen. Diese Möglichkeit wurde auf bestimmte Leitungsbauprojekte des vordringlichen Bedarfes beschränkt, zu denen auch das Projekt Conneforde-Cloppenburg-Merzen gehört.

 

Im Raumordnungsverfahren werden abschließend noch keine Aussagen zur später tatsächlich zur Anwendung kommenden Bauweise Freileitung und/oder Erdverkabelung getroffen.

 

Technische Grundlagen

Die Bauausführung dieser beiden denkbaren Bauweisen wird in den Antragsunterlagen wie folgt beschrieben:

 

Freileitung:

Die Leitung wird in der Freileitungsbauweise über sog. Stahlfachwerkmastgestänge geführt. Die Standardmasten haben in der Regel eine Höhe zwischen 50 und 65 m. Die Breite der Masten, die sog. Traversenbreite, beträgt rd. 30 m. Je nach Voraussetzungen vor Ort können verschiedene Bauformen und Gründungsvarianten zum Einsatz kommen. Die folgenden Abbildungen sind den Antragsunterlagen (Engstellensteckbriefe – Unterlage 6, Seite 10, 11) zu entnehmen.

 

 

Der Abstand der einzelnen Masten untereinander beträgt in der Regel rd. 400 m. Innerhalb der Trasse ist ein Schutzstreifen mit einer Breite von rd. 55 m mit Aufwuchsbeschränkungen für Gehölze und Beschränkungen für bauliche Nutzungen vorzuhalten.

 

Erdkabel

Bei der Erdverkabelung erfolgt die Verlegung der Stromkabel in Leerrohren. Diese haben eine Regelüberdeckung von 1,80 m. Es werden parallel zwei Systeme mit je 2 mal 3 Phasen, insgesamt also zwölf Kabelstränge verlegt. Hierfür wird dauerhaft eine Trassenbreite von rd. 25 m benötigt. Während der Bauphase wird ein Korridor von rd. 45 m in Anspruch genommen. In einem Abstand zwischen 500 m und 1.000 m werden Verbindungsmuffen und sog. Cross-Bonding-Muffen gesetzt, an denen regelmäßig Mess- und Prüfarbeiten durchgeführt werden. Diese Muffen müssen daher dauerhaft zugänglich sein, weshalb an diesen Punkten Schächte gesetzt werden. Im Bereich des Übergangs zwischen Freileitung und Erdkabel wird die Errichtung einer sog. Kabelübergangsanlage (KÜA) erforderlich. Eine derartige Anlage hat – einschließlich der erforderlichen Abstands- und Sicherheitsflächen – einen Flächenbedarf von rd. 1 – 1,5 ha. Die baulichen Anlagen einer KÜA haben üblicherweise eine Höhe von bis zu 37 m. Die nachfolgenden Abbildungen sind den Antragsunterlagen (Erläuterungsbericht – Unterlage 1A – Bericht, Seiten 58, 59 und 62) entnommen.

 

 

 

 

 

 

 

Nach dem jetzigen Planungsstand wäre die KÜA im Bereich der Engstelle 10 „Engelsmeer“ in Kayhauserfeld zu errichten.

 

Der Bodenaushub wird sortiert nach Bodenschichten nach Verlegung der Kabel wieder eingebaut. Aufgrund der Wärmeabstrahlung der Kabel verändern sich die Bodeneigenschaften in diesem Bereich dauerhaft. Die Kabeltrasse ist außerdem dauerhaft von Bebauung und tiefwurzelnden Pflanzen (Wurzeltiefe > 1 m) freizuhalten.

 

Verfahrensstand

Bereits am 15. September 2015 hat auf Einladung des Amtes für regionale Landesentwicklung zu dem Leitungsbauvorhaben eine sog. Antragskonferenz stattgefunden. Gegenstand dieser Veranstaltung war die Erörterung des Untersuchungsrahmens für das durchzuführende Raumordnungsverfahren. In diesem Zusammenhang wurden auch mögliche und sinnvolle Vorhabenalternativen diskutiert. Über die daraus resultierenden Untersuchungsräume für mögliche Trassenkorridore wurde verwaltungsseits in den vergangenen Monaten laufend informiert.

 

Aus dem Erarbeitungsprozess heraus hat TenneT zwischenzeitlich Antragsunterlagen zusammengestellt, die nunmehr dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zur Prüfung im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens vorgelegt wurden. Gegenstand dieser Unterlagen ist neben den bisherigen Trassenvarianten auch eine Vorzugsvariante unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer abschnittsweisen Erdverkabelung.

 

Auf Grundlage der eingereichten Planungsunterlagen hat das Amt für regionale Landesentwicklung am 15.06.2017 das förmliche Raumordnungsverfahren mit der Möglichkeit zur Stellungnahme eingeleitet. Angesichts der Ferienzeit wurde das Fristende, bis zu dem zur Planung eine Stellungnahme abgegeben werden kann, auf den 01.09.2017 festgelegt.

 

Inhalt der Planung

Basierend auf dem durch das Amt für regionale Landesentwicklung festgelegten Untersuchungsrahmen beinhalten die Antragsunterlagen vier Trassenvarianten (A, B, C und F). Eine anfangs von TenneT angedachte Trassenvariante D, die östlich von Oldenburg verlaufen sollte, wurde nicht weiter verfolgt bzw. wurde nicht durch das Amt für regionale Landesentwicklung in den Untersuchungsrahmen aufgenommen, da sich schon frühzeitig gezeigt hat, dass der Trassenkorridor im Bereich der Hunteniederung einen für die Avifauna sehr empfindlichen Bereich durchschneiden würde. Stattdessen wurde mit dem Trassenkorridor F eine weitere Variante in die Prüfung aufgenommen. Bei dieser Trassenvariante soll geprüft werden, inwieweit sich die Leitungsführung südlich von Wardenburg an dem Verlauf der Autobahn 29 orientieren kann. Im Bereich der Gemeinde Edewecht verlaufen die Trassenkorridore A und B sowie C und F jeweils auf gleicher Strecke. Die Gemeinde wird somit zum einen durch den Trassenkorridor A/B im Westen im Bereich Wittenberge geringfügig berührt und zum anderen durch den Korridor C/F im Osten von Nord nach Süd vollständig gequert. Der letztere Trassenkorridor verläuft auf Edewechter Gebiet im Wesentlichen vollständig außerhalb der bestehenden 220 kV-Trasse. Zur Verdeutlichung der Trassenkorridore wird auf die als Anlage 1 beigefügten Übersichtskarten verwiesen.

 

Die Trassenkorridore sind durch den Vorhabenträger einer Prüfung in umwelt- und naturschutzfachlicher Hinsicht sowie hinsichtlich der Raumverträglichkeit unterzogen worden, um hieraus einen Variantenvergleich der Korridore zu erarbeiten. In diese Betrachtung wurde außerdem der Aspekt der technischen Realisierbarkeit/Nachhaltigkeit eingestellt. Es wird unter diesem Aspekt betrachtet, inwieweit ein Trassenkorridor der Errichtung einer nachhaltigen Netztopologie und einer sinnvollen Verknüpfung mit der 110-kV-Ebene dient. Hierdurch soll die technische und wirtschaftliche Effizienz eines Leitungsbauprojektes gewährleistet werden.

 

Aufgrund der im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) erfolgten Einordnung des Leitungsbauprojektes Conneforde-Cloppenburg-Merzen als Pilotprojekt für die Teilerdverkabelung ist durch den Vorhabenträger bereits bei diesem frühen Verfahrensschritt die Möglichkeit zu berücksichtigen, Teilerdverkabelungsabschnitte vorzusehen. Aus diesem Grund sind für sog. Engstellen, d.h. für diejenigen Punkte im Verlauf des geplanten Trassenkorridors, an denen grundsätzlich die Voraussetzungen zur Teilerdverkabelung gemäß BBPlG gegeben sind, „Engstellensteckbriefe“ erarbeitet worden. Dies sind insbesondere die Bereiche, in denen beim Bau einer Freileitung ein Abstand von 400 m zu Wohnhäusern im Siedlungsbereich und 200 m zu Wohnhäusern im Außenbereich unterschritten würde. Die „Engstellensteckbriefe“ münden für jede betrachtete Engstelle jeweils in einer Empfehlung dahingehend, ob

 

  1. unter Abwägung der Beeinträchtigung der jeweiligen Schutzgüter weiter dem Grundsatz der Errichtung einer Freileitung gefolgt werden sollte oder
  2. eine Teilerdverkabelung vorzuziehen ist, um hierdurch eine im Übrigen möglicherweise vorzugswürdige Trassenvariante vertieft weiter verfolgen zu können oder
  3. unter Abwägung aller Belange keine Aussage zum Vorzug einer Freileitungs- oder Erdkabelbauweise möglich ist. In diesem Falle werden im Variantenvergleich für den entsprechenden Abschnitt beide Bauweisen vergleichend betrachtet.

 

Aus dieser Engstellenanalyse ergeben sich für den Bereich der Gemeinde Edewecht fünf relevante Engstellen (Engstelle 5 auf Trassenvariante A/B, Engstellen 10 bis 13 auf Trassenvariante C/F, siehe Anlage 2). Die Prüfung der Engstellen kommt zu der Empfehlung, dass ab der Engstelle 10 im Bereich von Kayhauserfeld bis einschließlich der Engstelle 13 im Bereich von Klein Scharrel/Küstenkanal in die vergleichende Betrachtung der Trassenvarianten eine Erdverkabelung eingestellt werden sollte. Für die Trassenvariante A/B ergibt sich bei der Engstelle 5 keine Empfehlung für eine Erdverkabelung.

 

Insgesamt ergibt sich hieraus letztlich, dass die Trassenvariante C/F im Bereich ihres Verlaufes über das Gebiet der Gemeinde Edewecht auf ganzer Strecke als Teilerdverkabelungsabschnitt in die Eignungsprüfung eingestellt wurde. Die Trassenvariante A/B wird dagegen vollständig als Freileitung in der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Aus diesem Variantenvergleich der Trassenkorridore ist als Vorzugsvariante der Trassenkorridor C hervorgegangen (Auszug aus dem Erläuterungsbericht, Seite 118, Tabelle 22):

 

 

Deutlich festzuhalten ist hierbei, dass mit der Benennung einer Vorzugsvariante noch keine Festlegung auf den zukünftigen Trassenverlauf oder die Bauweise (Freileitung oder Erdkabel) verbunden ist. Erst im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren wird abschließend entschieden, ob tatsächlich in den beschriebenen Teilabschnitten eine Erdverkabelung vorzusehen ist. Deshalb sind bei Prüfung der Antragsunterlagen die Auswirkungen der Planung für die Gemeinde Edewecht

 

  1. nicht nur hinsichtlich der Vorzugsvariante sondern aller Trassenvarianten zu betrachten
  2. die Trasse C/F auch mit Blick auf eine mögliche Ausführung als Freileitung zu beurteilen.

 

Beurteilung der Planungen/Stellungnahme der Gemeinde

Die Gemeinde Edewecht nimmt im Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg-Merzen, Vorhabenträger TenneT TSO GmbH, wie folgt Stellung:

 

Grundsätzliches:

Herauszustellen ist zunächst, dass die Realisierung eines Leitungsneubaues sowohl im Bereich des Trassenkorridors A/B als auch des Korridors C/F zu einem Rückbau der bestehenden Trasse der 220 kV-Leitung in Friedrichsfehn führen würde. Die damit einhergehende faktische Entlastung der dortigen Wohnbereiche sowie die Freistellung zentraler Siedlungs-(erweiterungs-)bereiche von dieser Vorbelastung werden von der Gemeinde Edewecht mit Blick auf die Verbesserung des Wohnumfeldes für eine Vielzahl von Bürgern sowie in planungsrechtlicher Hinsicht sehr begrüßt.

 

Trassenkorridor A/B:

Der Trassenkorridor schneidet die Gemeinde Edewecht im äußersten Westen im Bereich von Wittenberge. In diesem Bereich der Gemeinde sind in siedlungstechnischer Hinsicht insbesondere Splittersiedlungslagen im Außenbereich von Bedeutung. Besonders aber ist dieser Bereich in natur- und landschaftsschutzfachlicher Hinsicht von besonderer Bedeutung. Es finden sich hier neben der Aue bzw. dem Godensholter Tief, die hier einen relativ natürlich belassenen Verlauf mit angrenzenden Flussniederungsflächen aufweisen auch Wallheckenstrukturen sowie kleinere Waldflächen. Durch die hier vorzufindende ammerlandtypische Topographie findet sich hier ein besonders reizvolles Landschaftsbild mit entsprechend hohem Wert für die Naherholung. Es befindet sich in diesem Bereich mit dem Baudenkmal und Freilichtmuseum „Tollhus up’n Wurnbarg ein Gelände, das auch in kultureller Hinsicht ein Schutzgut von besonderer Wertigkeit darstellt. Die Umweltverträglichkeitsstudie hat diesen Bereich bereits entsprechend als „Konfliktschwerpunkt 2“ identifiziert.

 

Eine Querung dieser Bereiche mittels Freileitung kann ohne erhebliche Beeinträchtigung des Wohnumfeldes der Bewohner nicht erreicht werden. Für das Landschaftsbild würde sich eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung ergeben. Die Funktion als Erholungsgebiet würde vollständig verloren gehen. Aufgrund des mit der Verlegung eines Erdkabels verbunden durchgängigen und großflächigen Eingriffs in die Bodenstrukturen sowie in das Landschaftsbild, kann es nach Auffassung der Gemeinde Edewecht auch durch eine alternativ als Erdkabel vorgenommene Bauausführung in keiner Weise zu einer Entschärfung der oben genannten untragbaren negativen Auswirkungen kommen. Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass im näheren Umfeld bereits erhebliche Vorbelastungen durch den im Bau befindlichen Windpark Kammersand in der Gemeinde Barßel sowie den bestehenden Windpark Hübscher Berg in Westerscheps vorhanden sind. Das Hinzutreten einer Freileitung oder eines Erdkabels würde sich nach Auffassung der Gemeinde Edewecht nicht als sinnvolle Bündelung in einem bereits vorbelasteten Raum darstellen. Vielmehr würde sich hierdurch eine Überfrachtung des Raumes ergeben, die mit Blick auf die oben beschriebene hohe Schutzwürdigkeit des Bereiches nicht tragbar wäre. Da sich auch weiter östlich Bereiche mit ähnlich schutzwürdigem Landschaftsbild aber auch dichteren Siedlungsstrukturen anschließen, wird auch für eine Verschiebung des Trassenkorridors A/B in Richtung Osten von Seiten der Gemeinde Edewecht kein Raum gesehen. Der Trassenkorridor A/B ist aus Sicht der Gemeinde Edewecht somit nicht geeignet.

 

Trassenkorridor C/F:

Der Trassenkorridor C/F quert – wie heute bereits die Bestandstrasse der 220 kV-Leitung – den östlichen Gemeindebereich von Nord nach Süd auf ganzer Länge. Vom Trassenkorridor betroffen sind hierbei die Bauerschaften Kleefeld, Jeddeloh I, Klein Scharrel und Friedrichsfehn Süd. Positiv ist zu bewerten, dass die Verlegung des Trassenverlaufes in westliche Richtung unter Wegfall der Bestandstrasse zu einer erheblichen Entlastung der innerörtlichen Bereiche von Friedrichsfehn führt.

 

Durch die Verlegung des Verlaufs werden andererseits neue Betroffenheiten ausgelöst. Innerhalb des Trassenkorridors befinden sich entlang der Straßen Portsloger Damm, Alpenrosenstraße, Schoolstraat, Querweg, Wiesenweg, Jeddeloher Damm, Rudenbrook, Mittelweg, Dorfstraße, Küstenkanalstraße zahlreiche Wohnnutzungen im Außenbereich. Mit der Wohnsiedlung „Sandkuhle“ wird in Klein Scharrel darüber hinaus ein förmlich ausgewiesenes Wohnbaugebiet vom Trassenkorridor berührt. Der Trassenkorridor ist vorrangig durch landwirtschaftliche Nutzungen und Bodenabbauvorhaben (Torf) geprägt. Auf nahezu der gesamte Fläche sind Hochmoorbereiche vorzufinden, die in der Regel intensiv als Grünland oder Ackerland landwirtschaftlich genutzt werden. Dementsprechend ist dieser Bereich großflächig als Vorsorgegebiet Grünlandbewirtschaftung, Vorsorgegebiet Natur und Landschaft sowie Vorranggebiet Rohstoffgewinnung (Torf) raumordnerisch dargestellt. Das Landschaftschaftsbild präsentiert sich aufgrund seiner großflächigen Gliederung insbesondere der Grünlandflächen als offen. Grünzüge bzw. Baumreihen finden sich im Wesentlichen nur entlang von Wegen und Straßen sowie als Abgrenzung verschiedener Parzellen.

 

Aufgrund der mit der Verlegung des Trassenkorridors in den Außenbereich ausgelösten Betroffenheit der dortigen Wohnbevölkerung ist die Option der Erdverkabelung von Seiten der Gemeinde Edewecht zu begrüßen. Die Realisierung als Freileitung hätte aufgrund der offenen Strukturen in diesem Bereich eine starke und dauerhafte Beeinträchtigung des Wohnumfeldes der dortigen Bevölkerung zur Folge, die im Falle der Erdverkabelung vermieden werden kann.

 

Mit der Erdverkabelung ist allerdings ein Eingriff in den Boden verbunden. Es wird von der Gemeinde Edewecht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass im Verlauf des Trassenkorridors C/F auf dem überwiegenden Teil der Fläche mit Torfauflagen von rd.  2 m bis 4 m zu rechnen ist. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Verlegung eines Erdkabels mit erheblichen Bodenbewegungen verbunden sein wird. Aus dem Erläuterungsbericht ist zu entnehmen, dass die Verlegung der Kabel in der Regel in einer Tiefe von rd. 1,8 m erfolgt und eine Bettung des Kabels auf einem dafür geeigneten Material zu erfolgen hat. Aufgrund der Moortiefen und des damit fehlenden tragfähigen Untergrundes in der Regeltiefe von 1,8 m ist deshalb damit zu rechnen, dass die Erdverkabelung hier mit der Einbringung entsprechender Mengen an Füllsand verbunden ist. Wo es nicht anders möglich ist, wird der Transport dieses Materials auch über das gemeindliche Straßennetz zu erfolgen haben. Beeinträchtigungen der hiervon betroffenen Straßenabschnitte sind hierbei zu minimieren und gegebenenfalls nach Abschluss der Arbeiten vollständig wieder auszugleichen.

 

Durch die Baumaßnahmen für eine Erdverkabelung erfolgen auch Einwirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen. Neben dem Nutzungsausfall während der Bauzeit ist mit dauerhaft veränderten Nutzungseigenschaften bis hin zum faktischen Entzug von Teilflächen für die landwirtschaftliche Nutzung zu rechnen. Diese wirtschaftlichen Nachteile und Beeinträchtigungen sind in angemessenem Umfang auszugleichen.

 

Dies gilt auch für die Beeinträchtigung der Verwertbarkeit des Rohstoffes Torf auf den Vorrangflächen für die Rohstoffgewinnung. Bei der weiteren Planung ist zu beachten, dass die Flächen in ihrer Eignung als Vorrangflächen für die Rohstoffgewinnung berücksichtigt werden. Dort, wo sich ein Bodenaustausch nicht vermeiden lässt, ist die wirtschaftliche Verwendung des Rohstoffes Torf zu gewährleisten. Hiermit kann der landesraumordnerischen Forderung einer vollständigen wirtschaftlichen Verwertung des Rohstoffes Torf entsprochen werden. Wir gehen davon aus, dass in üblicher Weise etwaige wirtschaftliche Nachteile und Beeinträchtigungen der Flächeneigentümer in angemessenem Umfang ausgeglichen werden.

 

Insgesamt ist der Eingriff in das Schutzgut Boden im Zuge der Eingriffsbilanzierung vollständig zu ermitteln und umfassend durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Der Ausgleich des Eingriffs sollte hierbei vorrangig im näheren Umfeld des Eingriffes angestrebt werden.

 

Wie oben bereits angedeutet, würde eine alternative Bauausführung als Freileitung auf dem Trassenkorridor C/F im gesamten Verlauf der Trasse zu erheblichen neuen Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes für eine Vielzahl von Bewohnern des Außenbereiches führen und ebenfalls durch den Bau der Masten in die Vorrangflächen für Rohstoffgewinnung eingreifen. Im Bereich Klein Scharrel würde sich die Betroffenheit aufgrund der dann im Vergleich zu der bestehenden Freileitung deutlich höheren Masten weiter erhöhen.

 

Aufgrund der Charakteristik einer relativ offenen Landschaft kann eine Minderung der Betroffenheit durch abschirmende Wirkung etwaiger Gehölzstrukturen nicht erreicht werden. Die Leitungstrasse wäre über den gesamten Verlauf weithin sichtbar und deutlich wahrnehmbar. Dieser für das Schutzgut Mensch erhebliche Nachteil wäre als erhebliches Konfliktpotenzial in der Planung zu bewerten. Erhebliche Eingriffe in das Schutzgut Boden sowie Beeinträchtigungen der Flächennutzung und der Flächeneigenschaften wären auch bei der Errichtung einer Freileitung gegeben. Im Bereich von Klein Scharrel stellt sich aufgrund der Bundesstraße 401, der Bundeswasserstraße Küstenkanal, der Außenbereichsbebauung entlang der Küstenkanalstraße sowie des Baugebietes „Sandkuhle“ ein Raumwiderstand dar, der mittels Freileitung nicht überwunden werden kann.

 

Aus den vorgenannten Gründen stellt sich für die Gemeinde Edewecht unter Beachtung der oben aufgeführten Hinweise die Vorzugsvariante C in der Ausführung als Erdverkabelung als geeigneter Trassenkorridor dar und sollte entsprechend in der weiteren Planung vertiefend verfolgt werden.


Anlagen:

-       Übersichtspläne der Trassenkorridore

-       Engstellen