Betreff
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Fahrbahnerneuerung der Schulstraße in Friedrichsfehn
Vorlage
2017/FB I/2482
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Die Gemeindestraße „Schulstraße“ in Friedrichsfehn wird entsprechend den Gremienbeschlüssen in dem Bereich zwischen der Landesstraße L 828 „Friedrichsfehner Straße“ und der Kreisstraße K 140 „Dorfstraße“ ausgebaut. Hierzu wird das vorhandene Pflaster aufgenommen und eine neue Schottertragschicht eingebracht werden. Des Weiteren wird die Entwässerung mit Regeneinläufen verbessert und ein neues Rechteckpflaster verlegt. Satzungsgemäß werden die Anlieger zu den Kosten dieser Maßnahme herangezogen. Hierzu sollen mit allen Anliegern sogenannte Ablöseverträge geschlossen werden.

 

Hierfür bedarf es nach den einschlägigen Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) eines gesonderten Ratsbeschlusses, der festlegt, dass die Kosten für die Errichtung der Fahrbahnpflasterung und der Entwässerung gesondert ermittelt und kostenmäßig abgespaltet werden.


Beschlussvorschlag:

Zur Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Schulstraße im Bereich zwischen der Landesstraße L 828 und der Kreisstraße K 140 werden die Kosten für die Erneuerung der Fahrbahnpflasterung und der Straßenentwässerung gem. § 6 Abs. 2 Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 9 der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen vom 24.03.2015 gesondert ermittelt und kostenmäßig abgespaltet. Für die Maßnahmen werden Teilbeträge erhoben.