Betreff
Städtebauförderung: Antragstellung für das Förderprogramm "Akive Stadt- und Ortsteilzentren"
Vorlage
2009/IV/258
Aktenzeichen
IV Ka/Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

In den Jahren 1989 bis 2002 wurde von der Gemeinde Edewecht alljährlich die Aufnahme in die Förderprogramme des Landes zur Städtebausanierung beantragt. Die Aufnahme wurde regelmäßig abgelehnt, dies nicht zuletzt bedingt dadurch, dass durch die Deutsche Einheit die Finanzhilfen des Bundes für die Durchführung von Städtebauförderungsmaßnahmen an das Land Niedersachsen in den Jahren ab 1990 drastisch gekürzt worden sind. Letztmalig wurde im Mai 2002 die Aufnahme in das Förderprogramm für das Programmjahr 2003 beantragt. In ihrer Begründung der Ablehnung dieses Antrages führte die damalige Bezirksregierung aus, dass aufgrund der zwischenzeitlich sukzessiven, unabhängig von der Aufnahme in Förderprogramme erfolgten Beseitigung der wesentlichen städtebaulichen Missstände in Edewecht kein Erfordernis mehr für die Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm bestehe. Es wurde daher von einer erneuten Antragstellung für die Folgejahre abgesehen.

 

Inzwischen sind neben dem damaligen „Normalprogramm“ verschiedene neue Förderprogramme des Landes aufgelegt worden, die eine erneute Antragstellung für die Gemeinde Edewecht interessant machen könnten. Dies insbesondere deshalb, da nicht wie bisher nur Gesamtmaßnahmen gefördert werden können, sondern dass auch die Förderung von Einzelmaßnahmen auf Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes möglich ist. Speziell das im Jahr 2008 aufgelegte Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ stellt eine denkbare Fördermaßnahme dar. Zu dieser Thematik hat am 04.12.2008 ein Gespräch mit Herrn Klaus von Ohlen, Projektleiter bei der BauBeCon Sanierungsträger GmbH, im Rathaus stattgefunden. Von ihm wurden das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ vorgestellt sowie die für die Antragstellung erforderlichen Schritte skizziert. Hinsichtlich der Einzelheiten des Gesprächs, der förderfähigen Maßnahmen, des Förderumfanges, der für eine Antragstellung zu erfüllenden Voraussetzungen sowie auf mögliche im Rahmen des Förderprogramms in Frage kommende Einzelmaßnahmen wird auf den als Anlage beigefügten Gesprächsvermerk verwiesen. Herr von Ohlen wird außerdem dem Ausschuss in der Sitzung das Programm und das Antragsverfahren erläutern.

 

Die Leistungen für die Ausarbeitung einer antragsfähigen Planung werden von der Fa. BauBeCon pauschal mit 15.000,00 € angeboten. Das Angebot beinhaltet dabei die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes, vorbereitende Untersuchungen sowie die Programmanmeldung. Die BauBeCon hat als Sanierungsträger selbst kein Interesse an dem für die Ausarbeitung der konkreten Sanierungsplanung erforderlichen Planungsauftrag. Dieser wäre an ein externes Planungsbüro zu vergeben (z.B. NWP oder Thalen).

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, aufgrund der veränderten Förderkulisse erneut einen Versuch zu starten, in ein Förderprogramm aufgenommen zu werden. Dementsprechend sollte an die Fa. BauBeCon der Auftrag für Vorbereitungs- und Durchführungsleistungen von Sanierungsmaßnahmen zu oben genanntem Angebots-preis vergeben werden.