Betreff
Förderung der Kulturarbeit in der Gemeinde Edewecht
Erarbeitung einer Förderrichtlinie
Vorlage
2014/FB II/1532
Aktenzeichen
FB II - 24.02.2014
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Bei den Zuschüssen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde Edewecht, die im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel auf Antrag durch die Gremien bewilligt werden. Ein Rechtsanspruch wird durch die Richtlinie nicht begründet.

Für das Haushaltsjahr 2014 stehen 40.000.00 € für die Ausrichtung des Frühjahrs- und Weihnachtsmarktes in Edewecht durch den Verein „Veranstaltungsforum Edewecht“ sowie zur Förderung von weiteren kulturellen Veranstaltungen in Edewecht und den Bauerschaften zur Verfügung.

Sollte diese Fördersumme nicht ausreichend sein, wäre im Rahmen von Beratungen in den politischen Gremien der Gemeinde Edewecht über eine mögliche Aufstockung der Fördersumme zu entscheiden.


Sachdarstellung:

Kulturförderung ist eine zentrale Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Bislang hat die Gemeinde Edewecht kulturelle Angebote nur einzelfallbezogen gefördert. Da Kulturarbeit zunehmend im öffentlichen Fokus steht und zur Stärkung der Attraktivität des Ortes nachhaltig beiträgt, erscheint die Einführung einer Richtlinie zur Förderung von kulturellen Angeboten im Gemeindegebiet sinnvoll.

 

Ziel dieser Förderrichtlinie ist zum einen die Sicherstellung von attraktiven gesamtgemeindlichen Veranstaltungen im Kernort Edewecht wie beispielsweise Frühjahrs- und Weihnachtsmarkt. Aus der Bürgerschaft und aus den Reihen der Edewechter Kaufleute haben sich Interessierte zusammengefunden, die zukünftig als „Veranstaltungsforum Edewecht“ mit Unterstützung und Begleitung durch die Gemeindeverwaltung eigenverantwortlich diese Feste beplanen und durchführen wollen. Dafür sind im Rahmen der Richtlinie entsprechende Finanzmittel bereitzustellen. Der Verein „Veranstaltungsforum Edewecht“ legt für die Bewilligung vor jeder Großveranstaltung ein Kurzkonzept sowie einen Finanzierungsplan den gemeindlichen Gremien vor.

 

Darüber hinaus sollen zukünftig Einzelveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung, wie z.B. die „Grode Ammersche Arntefier“ oder Tractor Pulling mit Lauf zur Deutschen Meisterschaft, auf Antrag eine Pauschalförderung erhalten.

 

Um auch attraktive Veranstaltungen in den Bauerschaften nachhaltig zu stärken, sieht die Förderrichtlinie ebenfalls Finanzmittel für die ausrichtenden örtlichen Vereine vor. Diese Mittel sollen als Pauschalbetrag aufgeschlüsselt nach Einwohnerzahlen für ortsteilprägende Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Vereinsinterne Veranstaltungen sollen von einer Förderung ausgenommen bleiben.

 

Weitere kulturelle Veranstaltungen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel auf Antrag gefördert werden.

Die politischen Gremien der Gemeinde Edewecht entscheiden jährlich über die Höhe des Gesamtetats der Kulturförderung.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, eine entsprechende Richtlinie zur Förderung der Kulturarbeit zu erlassen, auf deren Grundlage dann beginnend mit dem Haushaltsjahr 2014 kulturelle Angebote in der Gemeinde Edewecht unterstützt werden können.

 

Ein entsprechender Richtlinienentwurf ist als Anlage beigefügt.


Beschlussvorschlag:

Der Richtlinie über die Förderung der Kulturarbeit in der Gemeinde Edewecht wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Die dafür bereitgestellten Finanzmittel in Höhe von 40.000,00 € können auf Antrag  ab sofort abgerufen werden.


Anlagen:

Entwurf der Förderrichtlinie zur Kulturarbeit in der Gemeinde Edewecht