Betreff
Bauvoranfrage der Firma Hilgen, Friedrichsfehn, für einen Abbau von Sand auf Grundstücksflächen an der Küstenkanalstraße in Husbäke
Vorlage
2008/IV/241
Aktenzeichen
IV Ka/Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Die Firma Hilgen hatte bereits im Jahr 2006 eine Bauvoranfrage für den Abbau von Sand auf Grundstücksflächen an der Küstenkanalstraße in Husbäke gestellt. Es handelt sich um Grundstücke, die derzeit im Eigentum von Gerd Friedrichs, Hans-Gerd Martin, Karl-Heinz Martin und Georg Hollje stehen und eine Gesamtgröße von ca. 38 ha haben. Die Fläche liegt nördlich der Anliegergrundstücke Küstenkanalstraße 60 bis 63 und wird bzw. wurde auf der Grundlage bestehender Abbaugenehmigungen des Landkreises bis auf 0,5 m über den mineralischen Untergrund abgetorft. Im Zusammenhang mit dem Abbauvorhaben der Firma Hilgen soll zunächst die verbliebene Torfauflage mit einem Gesamtvolumen von ca. 145.000 cbm abgebaut werden. Im Anschluss daran soll der eigentliche Sandabbau erfolgen. Hierbei geht es um ca. 3.600.000 cbm Sand mit einer Abbautiefe bis zu 31,5 m. Die vom Antrag der Firma Hilgen betroffenen Flächen sind in dem anliegenden Übersichtsplan gekennzeichnet. Auf Wunsch der Firma Hilgen wurde die im Jahre 2006 beim Landkreis eingereichte Bauvoranfrage zunächst nicht weiter bearbeitet. Nunmehr hat die Firma die Bauvoranfrage erneut eingereicht.

 

Aus städtebaulicher Sicht sind die betreffenden Grundstücke dem sogen. Außenbereich zuzurechnen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde besteht für die Fläche keine besondere bauliche Darstellung. Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises wird die Fläche allerdings als „Vorsorgegebiet für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung“ ausgewiesen“. Diese Ausweisung resultiert aus einer 1. Änderung des RROP von Anfang 2001. Anlass für diese Änderung war ein Interessenausgleich zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz, der seinerzeit insbesondere Flächen nördlich und südlich des Küstenkanals im Raum Husbäke und Jeddeloh II betraf. Mit der Änderung des RROP wurde auf Flächen nördlich des Küstenkanals der landwirtschaftlichen Nutzung größeres Gewicht gegenüber einem damals schon diskutierten Sandabbau an dieser Stelle eingeräumt.  In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass vom Landkreis als Folgenutzung für den genehmigten Torfabbau eine Wiedervernässung mit Hochmoorregeneration festgelegt wurde.

 

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurde die Angelegenheit Ende 2006 mit dem Landkreis, damals noch unter Beteiligung von Ltd. Baudirektor Trinter, erörtert. Herr Trinter hatte damals die Betonung darauf gelegt, dass in der 1. Änderung des RROP lediglich ein „Vorsorgegebiet für Grünland“ festgelegt worden sei. Diese Festlegung sei nicht unüberwindbar. Es liege zunächst in der Entscheidung der Gemeinde, welche Nutzung sie an welcher Stelle im Gemeindegebiet zulassen wolle. Das daraus resultierende Meinungsbild bilde die Grundlage für die Entscheidung des Landkreises über den Sandabbau.

 

Diese Vorlage soll zunächst als Bericht über den Sachstand dienen. Die Verwaltung beabsichtigt, wie bereits vor zwei Jahren angekündigt und mit dem Landkreis abgestimmt, zunächst ein Gespräch mit dem Landvolkverein Husbäke und dem Ammerländer Landvolkverein zum geplanten Sandabbau zu führen. Im übrigen wird die neu eingereichte Bauvoranfrage ohne weitergehende Stellungnahme an den Landkreis weitergereicht.


Anlagen:

-Übersichtsplan Bauvoranfrage Sandabbau