Betreff
Richtlinie der Gemeinde Edewecht für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten
Vorlage
2008/II/239
Aktenzeichen
II To/Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der mit der Einladung zu der Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 25.11.2008 übersandte Entwurf einer Richtlinie der Gemeinde Edewecht über die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten wird beschlossen.


Sachdarstellung:

Durch eine Änderung des § 92 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung sind Gemeinden unabhängig von dem tatsächlichen Bedarf dazu verpflichtet, Richtlinien für die Aufnahme von Krediten aufzustellen,

 

Die Richtlinien regeln insbesondere das Verfahren bei der Aufnahme und der Umschuldung von Krediten. Die Verwaltung hat sich bei der Erstellung des anliegenden Entwurfes an den Richtlinien des Landkreises Ammerland und anderer Gemeinden orientiert.

 

Die Verwaltung wird – wie zuletzt bei der Umschuldung eines Darlehens geschehen – selbstverständlich auch zukünftig die Gremien rechtzeitig beteiligen. In der Praxis ist die Richtlinie insbesondere dann hilfreich, wenn zwischen der Entscheidung über die Kreditaufnahme und dem tatsächlichen Zustandekommen des Kreditvertrages aktuelle Entwicklungen geänderte Konditionen zur Folge haben.

 

In Anbetracht der im § 92 Abs. 1 NGO enthaltenen rechtlichen Verpflichtung wird gebeten, den anliegenden Richtlinienentwurf zu verabschieden.


Anlagen:

Richtlinie