Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2009
Vorlage
2008/III/238
Aktenzeichen
III Kh
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar
2009 unverändert 0,78 € je Meter Straßenfront.
Sachdarstellung:
Die Kalkulation der
Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2009 ergibt sich aus der Anlage. Es
errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von 0,78 Euro je Meter
Straßenfront. Dies entspricht dem bisherigen Gebührensatz.
Es wird vorgeschlagen, dem
Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden
Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Anlagen:
Straßenreinigung; Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr
2009