Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2009
Vorlage
2008/III/238
Aktenzeichen
III Kh
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2009  unverändert 0,78 € je Meter Straßenfront.


Sachdarstellung:

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2009 ergibt sich aus der Anlage. Es errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von 0,78 Euro je Meter Straßenfront. Dies entspricht dem bisherigen Gebührensatz.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:


Anlagen:

 

Straßenreinigung; Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009