Betreff
Straßenausbaubeiträge für die Fahrbahnverbreiterung und Trassenoptimierung der Industriestraße in Edewecht
Vorlage
2008/II/237
Aktenzeichen
Hbn
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Für die Fahrbahnverbreiterung und Trassenoptimierung der Industriestraße in Edewecht wird abweichend von der Straßenausbaubeitragssatzung ein Beitragssatz von 10 % der Gesamtkosten festgesetzt. Die notwendige Änderungssatzung wird als Satzung beschlossen.


Sachdarstellung:

Am 12.09.2003 wurde eine Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Edewecht zur Festsetzung der Erschließungsbeiträge für die Anlegung eines Radweges an der Industriestraße in Edewecht einschließlich Fahrbahnverbreiterung und Trassenoptimierung bekannt gegeben.

 

Es handelte sich hierbei um die Entscheidung, die beitragspflichtigen Anlieger der Industriestraße abweichend von der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Edewecht mit „nur“ 10% der Kosten zu belasten. Die Begründung hierfür lag in Funktion der Industriestraße. Es wäre unbillig, den Anliegern 90% der Kosten aufzuerlegen, da die Erschließungsfunktion der Industriestraße gegenüber der Funktion als Verbindungsstraße nachrangig ist.

 

Bei der Abrechnung der Radwegbaumaßnahme hat sich inzwischen allerdings herausgestellt, dass nur der Radweg als Teil der Erschließungsanlage abgerechnet werden kann. Hierfür ist dann die Erschließungsbeitragssatzung die rechtliche Grundlage. Die Fahrbahnverbreiterung und die Trassenoptimierung fallen dagegen unter das Straßenausbaubeitragsrecht.

 

Das bedeutet, dass die Kosten getrennt voneinander berechnet werden müssen und dass die Beitragspflichtigen auch mit unterschiedlichen Bescheiden zu einem Erschließungsbeitrag und zu einem Straßenausbaubeitrag herangezogen werden.

 

Der Straßenausbaubeitrag beträgt gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Edewecht 30% der Gesamtkosten. Um die Beitragspflichtigen - wie ursprünglich beschlossen - mit „nur“ 10% zu belasten, wäre auch eine Anpassung der Straßenausbaubeitragssatzung notwendig.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:


Zur Information:

 

Gesamtkosten der Radwegmaßnahme rd.                            1.670.000 €

Abzüglich GVFG-Förderung rd.                                                 900.000 €

Abzüglich Anliegerbeiträge rd.                                                   170.000 €

Von der Gemeinde zu tragender Anteil rd.                                600.000 €