Beschlussvorschlag:
Für die Fahrbahnverbreiterung
und Trassenoptimierung der Industriestraße in Edewecht wird abweichend von der
Straßenausbaubeitragssatzung ein Beitragssatz von 10 % der Gesamtkosten
festgesetzt. Die notwendige Änderungssatzung wird als Satzung beschlossen.
Sachdarstellung:
Am
12.09.2003 wurde eine Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde
Edewecht zur Festsetzung der Erschließungsbeiträge für die Anlegung eines
Radweges an der Industriestraße in Edewecht einschließlich
Fahrbahnverbreiterung und Trassenoptimierung bekannt gegeben.
Es
handelte sich hierbei um die Entscheidung, die beitragspflichtigen Anlieger der
Industriestraße abweichend von der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde
Edewecht mit „nur“ 10% der Kosten zu belasten. Die Begründung hierfür lag in
Funktion der Industriestraße. Es wäre unbillig, den Anliegern 90% der Kosten
aufzuerlegen, da die Erschließungsfunktion der Industriestraße gegenüber der
Funktion als Verbindungsstraße nachrangig ist.
Bei
der Abrechnung der Radwegbaumaßnahme hat sich inzwischen allerdings
herausgestellt, dass nur der Radweg als Teil der Erschließungsanlage abgerechnet
werden kann. Hierfür ist dann die Erschließungsbeitragssatzung die rechtliche
Grundlage. Die Fahrbahnverbreiterung und die Trassenoptimierung fallen dagegen
unter das Straßenausbaubeitragsrecht.
Das
bedeutet, dass die Kosten getrennt voneinander berechnet werden müssen und dass
die Beitragspflichtigen auch mit unterschiedlichen Bescheiden zu einem
Erschließungsbeitrag und zu einem Straßenausbaubeitrag herangezogen werden.
Der
Straßenausbaubeitrag beträgt gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde
Edewecht 30% der Gesamtkosten. Um die Beitragspflichtigen - wie ursprünglich
beschlossen - mit „nur“ 10% zu belasten, wäre auch eine Anpassung der
Straßenausbaubeitragssatzung notwendig.
Die Verwaltung schlägt vor,
dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu
unterbreiten:
Zur Information:
Gesamtkosten der
Radwegmaßnahme rd. 1.670.000
€
Abzüglich GVFG-Förderung rd. 900.000 €
Abzüglich Anliegerbeiträge
rd. 170.000 €
Von der Gemeinde zu
tragender Anteil rd. 600.000 €