Beschlussvorschlag:
Die mit der Einladung zur
Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 25.11.2008 übersandte
Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühren zur Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt.
Die Gebühren bleiben
unverändert.
Sachdarstellung:
Die
als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung ergibt, dass die
Fäkalschlammentsorgungsgebühren (Gebühr für die Grundentsorgungskosten je
Entsorgungsfall und die Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge)
unverändert bleiben kann.
Insbesondere
wegen der bedarfsgerechten Abfuhr der Kleinkläranlagen kann nur noch geschätzt
werden, wie viele Anlagen tatsächlich jährlich zu entsorgen sind. Diese
Schätzung ist jedoch unproblematisch, da die Kalkulation zum allergrößten Teil
unabhängig von der Zahl der zu entsorgenden Grundstücke ist.
Folgende Gebührensätze gelten
somit weiterhin:
1. Gebühr für die Grundentsorgungskosten 60,00€/Fall
2. Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge 18,00€/Fall
3. Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen
Sammelgruben
9,00€/Fall
4. Gebühr für Sonderleistungen 95,00€/Fall
Die Verwaltung schlägt vor,
dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu
unterbreiten:
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung für die
Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen für das Haushaltsjahr
2009