Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 in Wildenloh hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
2008/IV/230
Aktenzeichen
IV Ka/Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den Stellungnahmen von privater Seite aus der am 06.10.2008 durchgeführten Anliegerversammlung wird im Sinne der Abwägungsvorschläge entschieden, die der Beschlussvorlage zu der Sitzung des Bauausschusses am 24.11.2008 als Anlage beigefügt sind. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 in Wildenloh, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt  wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Änderung des Bebauungsplanes durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.


Sachdarstellung:

In seiner Sitzung am 24.06.2008 hat der Verwaltungsausschuss für den Bereich des Grundstückes Christophers am Wildenlohsdamm die Aufstellung einer 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 in Wildenloh im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planung beauftragt.

 

Die öffentliche Auslegung hat inzwischen stattgefunden. Außerdem wurde am 06.10.2008 eine Anliegerversammlung durchgeführt, zu der die direkt an den Änderungsbereich angrenzenden Grundeigentümer eingeladen waren. Die während der öffentlichen Auslegung von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Anliegern in der Anliegerversammlung vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt. Andere als die in der Anliegerversammlung vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind von privater Seite nicht eingegangen.

 

Die Abwägung der mit den Stellungnahmen vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Das Ergebnis kann den ebenfalls beigefügten Abwägungvorschlägen entnommen werden.

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 kann nunmehr endgültig verabschiedet werden. Der Beschlussvorschlag des Bauausschusses an den Rat über den Verwaltungsausschuss sollte daher lauten:


Anlagen:

- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

- Protokoll der Anliegerversammlung am 06.10.2008

- Abwägungsvorschläge