Betreff
Antrag auf Erteilung einer Torfabbaugenehmigung von Herrn Hans-Günter Wiese, Kleefeld, in Friedrichsfehn, Blendermannsweg hier: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
Vorlage
2008/IV/227
Aktenzeichen
IV Ka/Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Erteilung einer Torfabbaugenehmigung des Landwirts Herrn Hans-Günter Wiese, Kleefeld, auf dem Flurstück 45/8 der Flur 30 in Friedrichsfehn  wird erteilt.

 

Der Abtransport des Torfes hat über den Blendermannsweg in Richtung Brüderstraße zu erfolgen.


Sachdarstellung:

Der Landwirt Hans-Günter Wiese, Jeddeloher Damm 54, Kleefeld, beabsichtigt, auf einer Fläche von ca. 2 ha (Flurstück 45/8 der Flur 30) am Blendermannsweg in Friedrichsfehn Weißtorf bis zu einer Tiefe von 0,80 m im Trockenabbauverfahren abzubauen. Der Torf soll nach einer Trocknungsphase per Traktor auf Anhängern abtransportiert werden. Eine Verarbeitung des Torfes vor Ort (Staubentwicklung) findet nicht statt. Die Abfuhr erfolgt über den Blendermannsweg in Richtung Brüderstraße. Die Fläche wird zurzeit vom Betrieb Wiese als Weidefläche landwirtschaftlich genutzt. Nach erfolgtem Torfabbau wird sich eine Nutzung als extensiv bewirtschaftetes  Weideland (Dauergrünland) anschließen.

 

Zu ca. ¾ der Fläche ist die beantragte Abbaufläche im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Ammerland als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung (Torf) festgesetzt. Östlich grenzt die Fläche an den Bebauungsplan Nr. 154 der Gemeinde Edewecht, dem aus immissionsschutzrechtlicher Sicht der Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes zuzuordnen ist. Auf den beigefügten Übersichtsplan wird verwiesen.

 

Die Abbau- und Abfuhrtätigkeit soll in der Weise gestaltet werden, dass während eines Arbeitstages (zwischen 7 Uhr und 20 Uhr an maximal 10 Stunden am Tag) zeitgleich lediglich auf jeweils zwei Abbaustreifen die Abräumung des Oberbodens und der Aushub mittels Torfstechmaschine vorgenommen werden und die Abfuhr des Materials zeitlich getrennt von der Abbautätigkeit durchgeführt wird. Bei einem solchen Vorgehen wäre mit weniger als 10 Abbau- und Abfuhrtagen im Jahr zu rechnen. An Sonn- und Feiertagen sowie im Nachtzeitraum werden keine Arbeiten durchgeführt. Der gesamte Abbauzeitraum wird sich hierbei über sieben Jahre erstrecken.

 

Zur Beurteilung der immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit des Abbauvorhabens ist ein schalltechnisches Gutachten erstellt worden. Bei Beachtung der oben beschriebenen Vorgehensweise kommt das Gutachten zu dem Fazit, dass der so durchgeführte Abbau- und Abfuhrbetrieb als seltenes Ereignis einzustufen ist und die Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse deutlich unterschritten werden. Die Immissionsrichtwerte für Pegelspitzen werden eingehalten und das Vorhaben ist insgesamt aus schallimmissionsschutzrechtlicher Sicht durchführbar.

 

Zum geplanten Abbau liegt mittlerweile eine Eingabe der „Interessengemeinschaft Heinrich-Diers-Straße“ vom 19.11.2008 vor, die dieser Beschlussvorlage als weitere Anlage beigefügt ist.  Zur Frage der Informationspflicht der Gemeinde über künftige Vorhaben in dem der Siedlung benachbarten Raum ist zunächst anzumerken, dass bei entsprechenden Nachfragen die Gemeinde sich lediglich dazu äußern kann, welche von ihr beeinflussbaren baulichen Vorhaben in naher Zukunft geplant sind.  Schon zu dieser Frage wird seitens der Verwaltung in der Regel Zurückhaltung bewahrt, weil gewisse bauliche Entwicklungsschritte, hier im Besonderen die Ausweisung weiterer Siedlungsgebiete in Friedrichsfehn nur bedingt räumlich und zeitlich voraussehbar sind. Schon gar nicht äußert sich die Verwaltung abschließend zu den im Außenbereich privilegierten Bauvorhaben, zu denen auch Abbauvorhaben gehören. Wegen der besonderen Situation in Friedrichsfehn, wo unmittelbar angrenzend an die Wohngebiete landesplanerisch umfangreiche „Vorranggebiete für den Torfabbau“ ausgewiesen sind, wären hierzu verbindliche Aussagen auch nicht denkbar. Auf die bisherigen Diskussionen in jüngster Vergangenheit in den Gremien zu dem Thema Vorranggebiete für den Torfabbau darf an dieser Stelle verwiesen werden. Im Übrigen sind vergleichbare Situationen mit einem Nebeneinander Wohnen und Torfabbau in anderen Bereichen von Friedrichsfehn durchaus vorhanden.

 

Bezüglich der hydrologischen Verhältnisse und der Böschungssicherheit sieht der Landkreis als zuständige Genehmigungsbehörde grundsätzlich keine Probleme. Die Verwaltung wird jedoch diese Fragen nochmals mit dem Landkreis erörtern, dieses auch mit Blick auf die anstehende Aufhöhung der Böschungen im Wohnsiedlungsgebiet „Heinrich-Diers-Straße“. Hierzu wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 18.11. d. J. wurde die Forderung erhoben, den Torf über den Sandweg „Blendermannsweg“ Richtung Fuhrkenscher Grenzweg“ abzufahren. Seitens der Verwaltung bestehen hierzu erhebliche Bedenken. Der Sandweg ist nicht in der Lage, die jährlich an 3 ½ Tagen geplanten Fahrten (insgesamt ca. 170, je zur Hälfte voll und leer) mit einem Gesamtgewicht von bis zu 30 to. zu verkraften. Dieses lässt sich auch nicht durch ständiges Instandhalten kompensieren, weil davon ausgegangen wird, dass der Wegekörper bei der anzunehmenden Belastung  vollständig verdrückt wird. Dabei ist zu erwarten, dass auch die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen in Mitleidenschaft gezogen werden.

 

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Landwirtschaft und Umweltschutz daher vor, dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:


Anlagen:

-Übersichtsplan

-Eingabe Interessengemeinschaft Heinrich-Diers-Straße