Betreff
Verlängerung der Genehmigung für den Abbau von Torf auf den Flurstücken 148/15 und 148/16 der Flur 28 in Friedrichsfehn (östlich des Holtsees)
Vorlage
2008/IV/225
Aktenzeichen
IV Ka/W
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zu der von der Firma Roter Steinweg GmbH u. Co. KG beantragten Verlängerung für den Abbau von Torf auf den Flurstücken 148/15 und 148/16 der Flur 28 in Friedrichsfehn wird erteilt.


Sachdarstellung:

Der Firma J. D. zu Jeddeloh, Jeddeloh I, wurde mit Bescheid des Landkreises vom 8.2.1983 (ergänzt am 18.3.1988) die Genehmigung erteilt, auf den Flurstücken 148/15 und 148/16 Torf in einer Tiefe von 0,70 m abzubauen. Die genehmigte Abbaufläche hat eine Größe von 65.000 qm und grenzt unmittelbar östlich an den Holtsee an. Bekannt wurde diese Fläche dadurch, dass dort beim benachbarten Sandabbau auf der Fläche Holt Uferbereiche abgebrochen sind. Die Abfuhr des Torfes von zu Jeddeloh sollte über den damals im Eigentum der Firma Holt stehenden Weg zum Roten Steinweg und dann zur B 401 erfolgen. Die Abbaugenehmigung war bis zum 30.09.2007 befristet. Als Folgenutzung wurde damals landwirtschaftliche Nutzung festgelegt. Ein Abbau des Torfes ist bis heute nur auf Teilflächen erfolgt.

 

Die Firma zu Jeddeloh hat rechtzeitig vor Ablauf die Verlängerung der Genehmigung beantragt. Über diesen Antrag konnte bislang nicht entschieden werden, weil durch den Verkauf der Wegefläche an die Firma Roter Steinweg GmbH u. Co. KG die Abfuhr des Torfes zum Roten Steinweg nicht mehr gewährleistet war. Nunmehr ist die Abbaufläche an eben diese Firma Roter Steinweg veräußert worden. Die Firma beantragt als Rechtsnachfolgerin die Verlängerung der Abbaugenehmigung um 5 Jahre.

 

Seitens des Landkreises wird der Antrag auf Verlängerung des Torfabbaus grundsätzlich für genehmigungsfähig gehalten. Allerdings ist im Gegensatz zur Rechtslage in den achtziger Jahren nunmehr der mit dem Abbau des Torfes verbundene Eingriff in Natur und Landschaft ausgleichspflichtig.  Hierzu hat der Antragsteller mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises vereinbart, dass die oben bereits angesprochene Abbruchstelle am Holtsee abgeflacht und dauerhaft als Flachwasserzone hergerichtet wird. Ein Gutachten zur Böschungssicherung ist diesbezüglich vorzulegen.

 

Unter Bezugnahme auf die Diskussion im Verwaltungsausschuss am 18.11. d. J. bezüglich des „Abfuhrweges“ ist darauf hinzuweisen, dass dieser Weg Bestandteil des so genannten Rundwanderweges um den Holtsee ist. Im städtebaulichen Vertrag mit der Firma Roter Steinweg GmbH & Co. KG ist sichergestellt, dass dieser Weg auf Dauer der Öffentlichkeit als Fuß- und Radweg zu Verfügung gehalten wird.


Anlagen:

-Übersichtsplan

-Luftbild