Betreff
Schaffung einer Sportanlage hinter der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht
Vorlage
2017/FB II/2464
Aktenzeichen
FB II - 12.06.2017
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

In den Sitzungen des Sport- und Kulturausschusses am 07.02.2017 (Beschlussvorlage Nr. 2017/FB II/2350) und des Verwaltungsausschusses am 21.02.2017 wurde der Verwaltung der Arbeitsauftrag erteilt, die konzeptionelle Planung für eine Sportanlage bei der Außenstelle des Gymnasiums unter Einschaltung eines Ingenieurbüros zu konkretisieren. Hierbei sollte insbesondere auch betrachtet werden, inwieweit ein vereinsübergreifender Kunstrasenplatz, weitere Sportplätze, eine Tartanbahn sowie Leichtathletikausstattungen einschließlich des erforderlichen Zubehörs realisiert werden können.

 

Das auf dem anliegenden Lageplan dargestellte Areal hinter dem Schulgelände weist derzeit einen vom VfL Edewecht in Eigenleistung hergerichteten Fußballplatz einschließlich Ballfangzäunen auf. Der übrige Teil des Grundstückes ist in landwirtschaftlicher Nutzung. Die gesamte Fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Edewecht und wäre rechtzeitig zum Baubeginn pachtfrei.

 

Das für die Sportplatznutzung benötigte Umkleidegebäude möchte der VfL Edewecht in eigener Regie und finanzieller Verantwortung errichten.

 

Aus dem ebenfalls beigefügten Entwurfsplan des beauftragten Ingenieurbüros Thalen ergibt sich die Möglichkeit, den vorhandenen Fußballplatz für eine Hauptnutzung als Spielstätte des Vereins zu optimieren, einen Kunstrasenplatz für eine vereinsübergreifende Nutzung zu errichten und darüber hinaus zwei weitere Sportflächen, wovon eine mit einer Tartanbahn und Flächen für Leichtathletiksport umgeben ist, bereitzustellen.

 

Nach einer ersten Schätzung des Ingenieurbüros werden sich die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen einschließlich des Zubehörs wie Flutlichtanlagen für zwei Plätze, Erweiterung der Ballfangzäune sowie Entwässerungsmaßnahmen auf etwa 1,6 Mio. € belaufen. Auch für diese Sportanlagen sind grundsätzlich Förderungen durch den Landkreis Ammerland möglich, wenn die Gemeinde Edewecht die Baumaßnahme durchführt. Bei der vorgestellten Planung dürfte eine max. Fördersumme in Höhe von etwa 180.000,00 € realistisch sein (etwa 150.000,00 € für Sportplätze, 30.000,00 € für Flutlichtanlagen).

 

Das Ing. Büro Thalen wird die Planung in der Sitzung vorstellen und dabei auf die Kosten einzelner Bereiche und die Möglichkeit der Aufteilung in Bauabschnitte eingehen.

 

Die Lage der einzelnen Sportplätze folgt der durch die mit der Nutzung einhergehenden Lärmemissionen mit der Maxime, intensiv genutzte Bereiche möglichst weit weg von der östlich angrenzenden Wohnbebauungen anzulegen (Hauptspielstätte sowie Kunstrasenplatz).

 

Die Sportanlagen werden sowohl vereinsübergreifend als auch für den Schulsport genutzt (Kunstrasenplatz, weitere Sportplätze einschließlich Leichtathletikanlagen).

 

Bei der vorgesehenen Anordnung der Sportflächen würde nach jetzigem Stand das gesamte Areal des Stadions in Süd Edewecht nicht mehr für sportliche Zwecke des VfL Edewecht oder von Schulen und anderen Sportlern (z. b. Artec, Training zum Sportabzeichen, Integrationssportgruppe) benötigt.

 

Im Ergebnis würde durch die neue Sportanlage der Hauptspielplatz des VfL Edewecht im Stadion sowie die dort ebenfalls vorhandene Trainingsfläche ersetzt werden. Daneben bliebe der vom VfL in Eigenleistung hergestellte Fußballplatz ebenfalls zahlenmäßig erhalten, während der vereinsübergreifende Kunstrasenplatz zusätzlich als Sportfläche bereit gestellt und allen Vereinen in der Gemeinde zur Verfügung stünde (Verwaltung durch die Gemeinde Edewecht).

 

Die neue Sportstätte wäre auch der zentrale Ort für die ersten Bemühungen verschiedener Vereine in der Gemeinde Edewecht, zur Förderung des Jugendfußballs vereinsübergreifend zusammenzuarbeiten.

 

Neben den vorgenannten Maßnahmen ist ein Umkleidegebäude für die verschiedenen Sportplatznutzungen zwingend erforderlich. Dieses Gebäude möchte der VfL Edewecht selbst errichten und hat in einer ersten Kostenermittlung Gesamtbaukosten in Höhe von rd. 915.000,00 € ermittelt. Dieses Umkleidegebäude beinhaltet acht Umkleidebereiche für Mannschaften einschließlich der sanitären Ausstattung sowie einen Schiedsrichterumkleideraum, einen Büroraum sowie Lagermöglichkeiten und Gemeinschafts- und Gymnastikflächen einschließlich eines Küchenbereiches. Einzelheiten ergeben sich aus den beigefügten Planskizzen, die im Auftrage des VfL Edewecht erstellt wurden.

 

Zur Finanzierung der Maßnahme wird der VFL Edewecht Zuschüsse beim Landessportbund Niedersachsen, beim Landkreis Ammerland und bei der Gemeinde Edewecht beantragen.

 

Nach Rücksprache mit dem Landessportbund werden Umkleidegebäude von dort maximal mit einer Summe in Höhe von 100.000,- € gefördert. Eine Maximalförderung wird jedoch nicht erfolgen, da der Landessportbund jährlich Pauschalbeträge an die einzelnen Kreisportbunde gewährt, die dann unter den beantragten Maßnahmen aufgeteilt werden. Hier wird seitens der Gemeinde Edewecht eine Förderung in Höhe von 70.000,- € als realistisch angesehen.

 

Die Sportförderrichtlinie des Landkreises Ammerland sieht vor, dass pro Umkleideeinheit (zwei Umkleidekabinen) eine Förderung in Höhe von 35.000,- € gewährt werden kann, sodass hier ein Zuschuss in Höhe von 105.000,- € realistisch erscheint. Des Weiteren fördert der Landkreis Ammerland im Rahmen der Sportförderrichtlinie die Schaffung von Gymnastikräumen mit einem Zuschuss in Höhe von 750,- € pro qm. Der Verein beabsichtigt eventuell, in den oben liegenden Gemeinschaftsräumen Gymnastikgruppen zu integrieren. In diesem Fall könnte man mit weiteren Zuschüssen in Höhe von 90.000,- € rechnen.

 

Über die Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht könnte der Verein pro Umkleideeinheit (zwei Umkleidekabinen) eine Förderung in Höhe von 35.000,- € erhalten, sodass für drei Einheiten ein Zuschuss in Höhe von 105.000,- € errechnet.

 

Zwei Umkleidekabinen für den vereinsübergreifenden Kunstrasenplatz sind in voller Höhe von der Gemeinde Edewecht zu tragen.

 

Zur Ermittlung des Anteils von zwei Kabinen wurde die Gesamtfläche des Untergeschosses (390 qm) nach Abzug des vereinseigenen Büros (19 qm) durch vier geteilt, sodass hier eine Fläche von 93 qm gefördert werden kann.

 

Der Bruttoquadratmeterpreis des Gebäudes beträgt ca. 1.600,- €. Da der Sanitärbereich in der Herstellung allerdings teurer sein wird, als z.B. Büro oder Gemeinschaftsflächen, wurde hier ein Bruttopreis in Höhe von 1.875 € pro qm angesetzt, sodass sich hier ein Zuschuss in Höhe von 174.000,- € errechnet.

 

Da die Anlage und somit auch das Umkleidegebäude auch von den Schulen genutzt werden wird, ist hierfür ein weiterer Zuschuss zu gewähren. Die Verwaltung schlägt hier einen Betrag in Höhe von 10 % der Gesamtkosten, also 91.500,- € vor.

 

Somit würde sich für das Umkleidegebäude folgende Kostenteilung ergeben:

 

geschätzte Gesamtkosten des VFL Edewecht:

915.000,- €

maximaler Zuschuss des Landkreises für sechs Umkleiden:

- 105.000,- €

Zuschuss des Landkreises für einen Gymnastikraum

- 90.000,- €

Landessportbund max. 100.000,- €:

- 70.000,- €

maximaler Zuschuss Gemeinde lt. Richtlinie:

- 105.000,- €

Zuschuss Umkleiden Kunstrasenplatz:

- 174.400,- €

Zuschuss für schulische Nutzung (10 % der Gesamtkosten):

- 91.500,- €

Anteil VFL Edewecht:

279.100,- €

 

Der VFL Edewecht wird seinen Anteil über eigene und fremde Mittel sowie Eigenarbeit leisten.


Beschlussvorschlag:

1.     Die Planung einer Sportanlage bei der Außenstelle des Gymnasiums in Edewecht am Göhlenweg soll entsprechend den in der Sitzung des Sport- und Kulturausschusses am 12.06.2017 vorgestellten Unterlagen erfolgen. Hierzu sollen im Jahr 2017 die erforderlichen Ausschreibungen vorbereitet werden, so dass die Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 1,6 Mio. € im Haushaltsjahr 2018 zumindestens zum Teil durchgeführt werden können. Priorität hat hierbei die Herstellung des Kunstrasenplatzes.

2.     Dem VfL Edewecht wird für die Errichtung eines Umkleidegebäudes ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 370.900,00 € gewährt. Voraussetzung für diese Förderung ist die Errichtung gem. der in der Sitzung des Sport- und Kulturausschusses am 12.06.2017 vorgestellten Unterlagen und dass die ergänzenden Förderungen des Landkreises Ammerland und des Landessportbundes Niedersachsen bewilligt werden.


Anlagen:

Lageplan

Entwurf Sportanlage

Entwurf Umkleidegebäude