Betreff
Evtl. Überarbeitung der Planung für den Endausbau des Baumschulenweges vom Combi-Markt bis zum Hohenacker im Zusammenhang mit der Einrichtung einer 30er-Zone
Vorlage
2008/IV/203
Aktenzeichen
IV Ka/W
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Im Zusammenhang mit einem Antrag von Herrn Heino Hase, Edewecht, hat der Verwaltungsausschuss am 20.05.2008 beschlossen, dass der seit Jahren ausstehende Endausbau des Baumschulenweges vom Combi-Markt bis zum Hohenacker in Anbetracht des Baufortschrittes an der Nordseite nunmehr im Jahre 2009 erfolgen soll. Gleichzeitig wurde beschlossen, den vorderen Teil des Baumschulenweges in die 30er-Zone mit einzubeziehen und hierfür die entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

Die Ausbauplanung für den Baumschulenweg hat der Rat bereits in der Sitzung am 25.06.2001 im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes Nr. 112 ( so genanntes Pastorenviertel) beschlossen. Danach soll an der Nordseite, also an der Seite des neuen  Baugebietes, eine Nebenanlage mit einer Gesamtbreite von 3,75 m (0,25 m Grünstreifen, 1,50 m Gehweg, 1,50 m Radweg und 0.50 m Sicherheitsstreifen) entstehen. Zwischen Martin-Reinke-Straße und Helmerich-von-Aschwege-Straße, gegenüber dem östlichen Eingang zum Friedhof, soll zudem ein Parkstreifen für ca. fünf bis sechs PKW angelegt werden. Die Fahrbahn und der vorhandene, ca. 1,40 m breite höhenniveaugleiche Fußweg sollten so wie vorhanden unangetastet bleiben.

 

An dieser Stelle wird angemerkt, dass eine aktuelle Zählung ergeben hat, dass die Verkehrsbelastung auf dem Baumschulenweg derzeit bei rd. 1.350 Fahrzeugen pro Tag liegt. Sie liegt damit höher als vor der Eröffnung des Combi-Marktes (im Jahr 2002: rd. 1.110 Fahrzeuge pro Tag), erreicht aber bei weitem nicht die damals prognostizierte Belastung für den Fall der Eröffnung des Combi-Marktes und der Fertigstellung des Wohngebietes (Pastorenviertel) mit 1.900 Fahrzeugen. 

 

Zu dem mittlerweile von der Gemeinde eingereichten Antrag auf Einrichtung einer 30er-Zone hat sich der Landkreis inzwischen geäußert. Mit Hinweis auf die geplante Radfahrerführung auf der noch anzulegenden Nebenanlage wurde eine Entscheidung zurückgestellt. Der Landkreis bezieht sich bei dieser Aussage auf den  einschlägigen § 45 StVO, wonach Radfahrer in 30er Zonen nicht über separate Wege geführt werden sondern gemeinsam mit den Kraftfahrzeugen die Fahrbahn einer Straße nutzen sollen. Vergleichbare Situationen bestehen beispielsweise an der Straße „Im Vieh“ in Edewecht und am Verbindungsweg in Friedrichsfehn, wo vor Jahren mit der Einrichtung der 30er-Zonen die entsprechenden Radwegbeschilderungen auf den Nebenanlagen beseitigt wurden. Nach Aussage des Landkreises käme allenfalls in Frage, bei einer ausreichenden Breite der Nebenanlage (mindestens 2,50 m) diese als Fußweg zu beschildern mit dem Zusatz „Radfahrer frei“.

 

In Anbetracht dieser Situation lässt sich die Frage stellen, ob nicht die bereits vor sieben Jahren beschlossene Ausbauplanung einer Überprüfung bedarf. In diesem Zusammenhang sollte auch die Dimensionierung des Parkstreifens überdacht werden. Durch die zwischenzeitige Anlegung einer Grundstückszufahrt am Baumschulenweg fallen von den bisher geplanten sechs Parkplätzen zwischen der Martin-Reinke-Straße und der Helmerich-von-Aschwege-Straße zwei weg. Es wäre überlegenswert, einen zusätzlichen Parkstreifen mit ca. sechs weiteren Stellplätzen im Bereich des westlichen Eingangs des Friedhofes zum Baumschulenweg (zwischen Combi-Markt und Martin-Reinke-Straße) anzulegen.

 

Konkret wird seitens der Verwaltung in Abstimmung mit dem Landkreis folgende Variante favorisiert:

-          Anlegung einer Nebenanlage an der nördlichen Seite in einer Breite von 2,50 m, die als „Fußweg /Radfahrer frei“ ausgeschildert wird

-          Anlegung von zwei Parkstreifen, jeweils eine im Bereich der beiden Eingänge zum Friedhof

-          Ausweisung des Baumschulenweges ab Auffahrt zum Combi-Parkplatz als 30er-Zone

-          Anordnung eines eingeschränkten Halteverbotes auf der südlichen Seite des Baumschulenweges, um künftig dort das Parken auf dem Fußweg zu unterbinden

 

Die neuen planerischen Überlegungen sollen vor der Sitzung vor Ort erläutert werden. Dabei sollte auch der Zustand der Rinne und des vorhandenen Fußweges an der Südseite des Baumschulenweges in Augenschein genommen werden. In der anschließenden Beratung sollte darüber entschieden werden, in welcher Weise der Endausbau des ersten Abschnittes des Baumschulenweges im nächsten Jahr erfolgen soll.