Betreff
Sanierungskonzept für die Schulen der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2008/I/202
Aktenzeichen
I - 03.11.08
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Die Verwaltung ist beauftragt worden, den Sanierungsbedarf für die Schulen in der Gemeinde Edewecht zu ermitteln. Die Schulen sind inzwischen „in die Jahre“ gekommen und bedürfen hinsichtlich notwendiger Sanierungen und Renovierungen der Begutachtung. Hierzu ist das Architekturbüro de Witt, Janßen und Partner, Bad Zwischenahn, mit der Erstellung entsprechender Gutachten beauftragt worden. Bei der Begutachtung wurde das Augenmerk besonders auf die für die Substanzerhaltung notwendigen Maßnahmen sowie die energetische Sanierung der Gebäude gerichtet. 

 

Im Vorfeld der Sitzung des Schulausschusses werden am 27. und 30. Okt. 2008 Bereisungen der Schulen durchgeführt. Hier wird es die Gelegenheit geben, die besonderen Problempunkte der Schulen in Augenschein zu nehmen.

 

Aufgrund des Alters und der unterschiedlichen Bausubstanz der Gebäude und der inzwischen aufgetretenen Mängel wird eine Prioritätenliste zur Umsetzung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten sein. In Anbetracht der Vielzahl der Gebäude und des zu erwartenden Sanierungsbedarfes, nicht nur der Schulen, sondern auch der weiteren gemeindlichen Einrichtungen und auch der Straßen, wird ein Mehrjahresprogramm zu entwickeln sein. Das Architekturbüro de Witt, Janßen und Partner hat sich in Anbetracht des Umfanges der Aufgabenstellung zunächst  darauf beschränkt, Kostenschätzungen für die aus dessen Sicht drei wesentlichsten Sanierungsbereiche je Schulgebäude zu erarbeiten. Sobald eine zeitliche Festlegung der beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen durch die Gremien der Gemeinde erfolgt ist, werden genaue Kostenkalkulationen notwendig sein. Es wird also ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den derzeit angegebenen Kosten um Schätzungen handelt, um für die kommenden Haushaltsjahre eine Grobeinschätzung des Finanzbedarfes für die notwendigen Maßnahmen zu entwickeln.

 

Es ist sicherlich unstrittig, dass ein besonderes Gewicht auf die Sanierung der Gebäude in baulicher wie energetischer Hinsicht gelegt werden muss, jedoch darf dabei nicht außer Acht bleiben, dass sich auch in Zukunft die schulischen Verhältnisse ändern werden und sich hieraus ein heute noch nicht absehbarer Finanzbedarf für bauliche Veränderungen bzw. Weiterentwicklungen ergeben kann. Hier seien als Beispiele akute Reparaturen, Anforderungen vom GUV oder des Landkreises,  die Weiterentwicklung einer Schule zur Ganztagsschule, behindertengerechte Ausstattungen von Räumen usw. angeführt. In den Ihnen in Kürze zur Verfügung stehenden Sanierungskonzepten wird auf heute bereits erkennbare bzw. feststehende Maßnahmen hingewiesen.   

 

Der festzustellende Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Renovierungsbedarf der Schulen wird in seiner Gesamtheit  nicht in einem Haushaltsjahr bewältigt werden können, sondern es wird ein Mehrjahresprogramm zu entwickeln sein. Dieses Mehrjahresprogramm kann jedoch – wie bereits angemerkt – in Gänze erst zusammengestellt werden, wenn der Gesamtbedarf für alle gemeindlichen Gebäude, Einrichtungen und Straßen ermittelt ist. Insoweit wird es in den Beratungen des Fachausschusses nur möglich sein, eine fachbezogene Prioritätenliste „Schulen“ zu erarbeiten und hierbei eine Gewichtung der durchzuführenden Maßnahmen vorzunehmen. Diese Prioritätenliste „Schule“ sollte den Rahmen der Investitionsmaßnahmen im Schulbereich der kommenden Jahre bilden, welcher ggf. jährlich fortzuschreiben ist.

 

Für die Bereisung und die Erarbeitung der Prioritätenliste „Schule“ werden zurzeit getrennt nach den Schulen Übersichten erarbeitet. Diese Übersichten enthalten neben einem Grundriss der Schule Angaben über die Bauabschnitte mit Jahresangabe,  die vorhandenen Raumnutzungen, die bereits durchgeführten Sanierungen, den Sanierungsbedarf sowie den Renovierungsbedarf und werden anlässlich der Bereisung zur Verfügung stehen.

 

Es wird nachfolgend zur Orientierung eine Kurzübersicht über die Schulgebäude mit einer ersten Bewertung der Dringlichkeit der Maßnahmen aus Verwaltungssicht gegeben:

 

1. Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht in Edewecht

Es handelt sich hierbei um einen Neubau eines Schulgebäudes, welches die heute vorgeschriebenen baufachlichen Standards umfassend berücksichtigt, behindertengerecht gebaut ist und aus energetischer Sicht die Anforderungen der heutigen Energieeinsparungsverordnung um 20 % noch unterschreitet. Hier besteht kein Handlungsbedarf.

 

2. GHS Osterscheps

Dringliche bauliche Sanierungsbereiche:

1. Fassade und Dach 2. BA

2. Schülertoiletten 2. BA

3. Akustik Aula

 

 

3. HRS Edewecht

Dringliche  bauliche Sanierungsbereiche:

1. Fassade, Dach und Fenster 2. BA

2. Fassade, Dach und Fenster 3. BA

3. Fassade, Dach und Fenster 4. BA

 

Dringliche technische Sanierungsbereiche:

            1. Elektroverteilung im gesamten Haus

 

 

4. GS Edewecht mit Außenstelle der ALS

Dringliche Umbaubereiche:

1. Herrichtung Gruppenräume

2. Herrichtung Bewegungsraum

3. Einbau Fahrstuhl

 

Dringliche bauliche Sanierungsbereiche:

1. Fassade und Dach 3.BA

2. Fassade und Dach 4. BA

3. Fassade und Dach 1. BA

 

 

5. Astrid-Lindgren-Schule

Dringliche Umbaubereiche:

1. Herrichtung behindertengerechter Sanitärbereich

2. Schüler-Außentoiletten

3. Schaffung Therapieräume

 

Dringliche bauliche Sanierungsbereiche:

1. Fassaden und Dach 1. BA

 

Dringliche technische Sanierungsbereiche:

            1. Elektroverteilung im 1. BA

 

 

6. Grundschule Jeddeloh I

Dringliche Sanierungsbereiche:

1. Kellersanierung

2. Fassade 1. BA

 

 

7. Grundschule Friedrichsfehn

Dringliche Sanierungsbereiche:

1. Fassaden, Dach und Fenster 1. BA

2. Schülertoiletten

3. Lehrertoiletten

 

 

8. Außenstelle der HRS Edewecht in Friedrichsfehn

Dringliche Umbaubereiche:

1. Herrichtung Naturwissenschaften

 

Dringliche bauliche Sanierungsbereiche:

1. Pausenflurbereich 1. BA

2. Fassade und Dach 1. BA linker Flügel

3. Fassade und Dach 1. u. 2. BA rechter Flügel

 

Dringliche technische Sanierungsbereiche:

            1. Brandschutz im 1. und 2. BA

 

 

 

 

 

Aus Sicht der Verwaltung ist bei der Festlegung der Prioritäten zu berücksichtigen, dass die für den laufenden Schulbetrieb notwendigen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen bereits für 2009 eingeplant werden. Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen:

 

1.      GS Edewecht/Außenstelle ALS

Herrichtung der Gruppenräume, Herrichtung des Bewegungsraumes,

Einbau eines Fahrstuhles

2.      ALS

Herrichtung behindertengerechter Sanitärbereich, Umbau Schüleraußen-

toiletten, Schaffung Therapieräume

3.      Außenstelle HRS

Herrichtung Naturwissenschaften

 

Weiterhin werden aus Verwaltungssicht folgende Maßnahmen für unaufschiebbar angesehen:

 

1.      GS Jeddeloh

Kellersanierung

2.      Außenstelle HRS in Friedrichsfehn

Überprüfung des Brandschutzes 1. u. 2. BA

3.      HRS

Überprüfung Elektroverteilung (ausgenommen Neubaubereich)

4.      ALS

Überprüfung Elektroverteilung 1. BA


Finanzierung:

Es handelt sich um Schulbaumaßnahmen, die im Rahmen des Schulbauinvestitionsprogramms des Landkreises Ammerland förderfähig sind. Die Finanzierung der Maßnahmen für weiterführende Schulen erfolgt im Rahmen einer Drittelfinanzierung (1/3 KSBK-Darlehen, 1/3 LK-Zuschuss, 1/3 Gemeindeanteil). Die Maßnahmen für den Primarbereich (Grundschulen) werden mit einem Drittel als Darlehen gefördert, 2/3 der Kosten verbleiben als Eigenanteil.

Mögliche Förderungen im Rahmen von Klimaschutzprogrammen werden verwaltungsseits geprüft werden.