Betreff
Breitbandausbau, Sonderprogramm für Gewerbegebiete
Vorlage
2017/FB III/2454
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

 

Seit Januar 2017 gibt es ein neues Sonderprogramm für Breitbandförderung in Gewerbegebieten. Für den Glasfaserausbau in unterversorgten Gewerbe-/In­dustriegebieten stellt das Land 350 Mio. € bereit. Die Aufgreifschwelle für dieses Förderprogramm liegt bei 30 Mbit/s im Down­load.

Da unsere Industriestraße auch im Projektgebiet für den NGA-Ausbau im Land­kreis Ammerland liegt, müssen wir das Ergebnis des Programms zunächst abwar­ten. Voraussichtlich werden die 30 Mbit/s durch den NGA-Ausbau in den größten Teilen der Industriestraße erreicht.

 

Weitere Punkte, die bei Förderanträgen einzuhalten sind, wären Übertragungsgeschwindigkeiten von mind. 1 GBit/s symmetrisch und freies W-LAN für private Nutzer im Ausbaugebiet. Die Beteiligungsquote von 80 % der anliegenden Unternehmen/Eigentümer ist in der Neufassung der Richtlinie vom 02.05.2017 gestrichen worden. Die finanzielle Beteiligung i. H. v. 2.000 € betrifft nur die Firmen, die eine Erschließung ihres Grundstücks (von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude) wünschen.

 

Eine weitere Voraussetzung für einen Förderantrag ist ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für die Fördermodelle „Wirtschaftlichkeitslücke“ oder „Betreibermodell“.

Die Förderprogramme von Bund und Land sind kombinierbar (ausdrücklich erwünscht). Aufgrund der komplizierten rechtlichen Situation wäre eine professionelle Bera­tung erforderlich. Ein Zuschuss zu den Beratungskosten kann nicht beantragt werden, da dieser bereits durch die Beteiligung am Landkreisprogramm ausgeschöpft wurde.

 

Da die Fördergelder im „Windhundverfahren“ verge­ben werden, ist die Wahrscheinlichkeit auf einen positiven Förderbescheid bei ei­nem Antrag in der zweiten Jahreshälfte eher gering.