Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 - Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
2017/FB I/2453
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die durch die Stellenveränderungen entstehenden Mehrkosten können nach heutigem Stand über das Personalbudget aufgefangen werden, da aufgrund von Stellenvakanzen und Langzeiterkrankungen andere Ansätze teilweise nicht vollständig ausgeschöpft worden sind.


Sachdarstellung:

 

In den vergangenen Monaten hat sich eine Reihe von Veränderungen hinsichtlich der Bewertung von Stellen ergeben bzw. sind Stellenmehrungen aufgrund eines erhöhten Personalbedarfs erforderlich geworden, die eine Anpassung des Stellenplanes notwendig machen. Im Einzelnen resultieren diese Änderungen aus

 

-       rechtlichen Vorgaben der neuen Entgeltordnung,

-       Ergebnissen aus der bereits mehrfach erörterten flächendeckenden systematischen Stellenbewertung,

-       der beabsichtigten Einführung ständiger Stellvertretungen in zwei Kindertagesstätten,

-       Stellenmehrungen im Kindergartenbereich aufgrund des gestiegenen Betreuungsbedarfs,

-       der Neuorganisation der Spielplatzprüfung.

 

Zudem sollte die Anpassung genutzt werden, hilfsweise vorgenommene Unterbesetzungen aufzulösen und hierfür der Wertigkeit entsprechende Stellen zu schaffen.

 

Nachfolgend werden die Änderungen tabellarisch dargestellt:

 

Lfd. Nr.

Funktionsbezeichnung

EG

Zahl der Stellen

monetäre Auswirkungen

im HH-jahr 2017

1

Fachbereichsleiter

13

+ 1

keine, im Planansatz enthalten

2

Systemadministrator

10

+ 1

ca. 5.800 €

3

Verwaltungsfachangest.

10

+ 1

ca. 1.800 €

4

Buchhalterin

9b

+ 1

keine

5

Verwaltungsangestellte

9a

+ 1

keine

6

Verwaltungsfachangest.

9b

+ 3

keine

7

Verwaltungsangestellte

9

- 1

keine

8

Verwaltungsfachangest.

9

- 6

keine

9

Verwaltungsfachangest.

8

+ 1

keine

10

Gemeindearbeiter

06

+1

ca. 20.000 €

11

Stv. Kindergartenleitung

S 15

+ 2

ca. 16.000 €

12

Erzieher/in

S 8a

+ 1

ca. 15.000 €

13

Sozialassistent/in

S 4

+ 4

ca. 57.000 €

 

Erläuterungen:

lfd. Nr. 1: Die Stelle der Fachbereichsleitung war bislang als A 13 Stelle ausgewiesen. Der designierte Nachfolger wird allerdings in einem Beschäftigungsverhältnis zur Gemeinde Edewecht wechseln.

 

lfd. Nr. 2: Die Höhergruppierung des Systemadministrators ist bereits durch den VA beschlossen worden. Es handelt sich hier um die abschließende Anpassung des Stellenplanes.

 

lfd. Nr. 3: Vorbehaltlich des Beschlusses des Verwaltungsausschusses ist davon auszugehen, dass die Stellenbewertung mind. in einem weiteren Fall zu einer höheren Bewertung gelangt, so dass vorsorglich eine weitere Stelle eingerichtet werden sollte.

 

lfd. Nr. 4-8: Nachdem die nach der neuen Entgeltordnung vorgesehene Überleitung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a, 9b oder 9c abgeschlossen werden konnte, sind die Stellen nachkommend anzupassen.

 

lfd. Nr. 9: Die für die erforderliche Stelle beschäftigte Mitarbeiterin ist aktuell im Wege der Unterbesetzung auf einer höherwertigen Stelle geführt.

 

lfd. Nr. 10: Durch die Kündigung des Vertrages über die Prüfung der Spielplätze in der Gemeinde Edewecht und der künftigen Wahrnehmung der Aufgabe durch eigenes Personal wird die Schaffung einer weiteren Stelle erforderlich.

 

lfd. Nr. 11: Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sieht grds. vor, dass für jede Kindertagesstätte eine ständige Vertretung der Einrichtungsleitung vorzusehen ist. Bislang sind in den gemeindlichen Einrichtungen lediglich Abwesenheitsvertretungen bestimmt. Es ist daher beabsichtig, für die „großen“ Einrichtungen in Edewecht und Friedrichsfehn die tarifliche Vorgabe umzusetzen. Für die kleineren Einrichtungen wird diese Notwendigkeit aufgrund fehlender Leitungsfreistellung nicht gesehen.

 

lfd. Nr. 12 und 13: Aufgrund gestiegener Kinderzahlen sind weitere Gruppen in Betrieb zu nehmen und die hierfür benötigten Betreuungskräfte einzustellen.


Beschlussvorschlag:

Der angepasste Stellenplan wird im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen.


Anlagen:

 

-       Stellenplan

-       1. Nachtragshaushaltssatzung