Sachdarstellung:
Aufgrund verschiedener Beschlüsse der Gremien werden nach dem derzeitigen Stand für das Haushaltsjahr 2017 folgende Über- und Außerplanmäßigkeiten erwartet:
a) |
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen über
10.000 €: |
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1. |
Tonvorhangfassade für das Rathaus (2017/FB
III/2355) |
50.000,00 € |
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2. |
Gymnasium Bad Zwischenahn - Edewecht,
Beteiligung an den Kosten für das Haushaltsjahr 2014 (2017/FB II/2389) |
123.762,45 € |
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3. |
Bereitstellung außerplanmäßiger
Finanzmittel für das Hallen- und Freibad (2017/FB III/2419) |
72.000,00 € |
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4. |
Untersuchung des Vertrages zur
Abwasserbeseitigung (2017/FB I/2421) |
25.000,00 € |
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5. |
Beiträge zur gesetzlichen
Unfallversicherung für das Jahr 2017 (2017/FB II/2445) |
10.882,80 € |
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6. |
Schwimmbus Bislang wurden die Schulbusfahrten zum
Schwimmunterricht über die Schulkostenabrechnungen mit dem Landkreis
Ammerland abgerechnet. Mit Beginn des Schuljahres 2017/18 wird diese
Abrechnungsmöglichkeit eingestellt. |
22.000,00 € |
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Die unter 3. und 4. genannten Über- und
Außerplanmäßigkeiten wurden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom
25.04.2017 im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 89 Satz 1 NKomVG bereits
genehmigt. |
b) |
Bericht über über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
bis 10.000 €: |
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Es liegen zurzeit keine über- und
außerplanmäßige Aufwendungen/Auzszahlungen vor, die nicht über
Budget-umbuchungen im Rahmen des § 19 GemHKVO/KomHKVO abgewickelt werden
konnten. |
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Beschlussvorschlag:
Die in der Beschlussvorlage zu der Sitzung des Wirtschafts- und
Haushaltausschusses am 06.06.2017 genannten über- und außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlungen
im Haushaltsjahr 2017 werden gem. § 117 NKomVG genehmigt bzw. zur Kenntnis
genommen.