Betreff
Über- und Außerplanmäßigkeiten im Haushaltsjahr 2017
Vorlage
2017/FB I/2451
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Aufgrund verschiedener Beschlüsse der Gremien werden nach dem derzeitigen Stand für das Haushaltsjahr 2017 folgende Über- und Außerplanmäßigkeiten erwartet:

 

a)

Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen über 10.000 €:

 

1.

Tonvorhangfassade für das Rathaus (2017/FB III/2355)

 

50.000,00 €

 

2.

Gymnasium Bad Zwischenahn - Edewecht, Beteiligung an den Kosten für das Haushaltsjahr 2014 (2017/FB II/2389)

 

123.762,45 €

 

3.

Bereitstellung außerplanmäßiger Finanzmittel für das Hallen- und Freibad (2017/FB III/2419)

 

72.000,00 €

 

4.

Untersuchung des Vertrages zur Abwasserbeseitigung (2017/FB I/2421)

25.000,00 €

 

5.

Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für das Jahr 2017 (2017/FB II/2445)

10.882,80 €

 

6.

Schwimmbus

Bislang wurden die Schulbusfahrten zum Schwimmunterricht über die Schulkostenabrechnungen mit dem Landkreis Ammerland abgerechnet. Mit Beginn des Schuljahres 2017/18 wird diese Abrechnungsmöglichkeit eingestellt.

22.000,00 €

 

 

 

Die unter 3. und 4. genannten Über- und Außerplanmäßigkeiten wurden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 25.04.2017 im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 89 Satz 1 NKomVG bereits genehmigt.

 

b)

Bericht über über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen bis 10.000 €:

 

Es liegen zurzeit keine über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auzszahlungen vor, die nicht über Budget-umbuchungen im Rahmen des § 19 GemHKVO/KomHKVO abgewickelt werden konnten.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die in der Beschlussvorlage zu der Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltausschusses am 06.06.2017 genannten über- und außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 werden gem. § 117 NKomVG genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen.