Betreff
Änderung des niedersächsischen kommunalen Haushaltsrechts
Vorlage
2017/FB I/2450
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Das niedersächsische kommunale Haushaltsrecht ist im Allgemeinen in den §§ 110 bis 129 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und im Speziellen in der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik (Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung – GemHKVO) geregelt.

 

Das NKomVG wurde zuletzt mit Gesetz vom 26.10.2016 (Nds. GVBl. 2016, S. 226) geändert, wo auch die hausrechtlichen Vorschriften insbesondere in den §§ 110, 117, 128 und 129 überarbeitet wurden.

 

Daran anschließend wurde auch die Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung vollständig überarbeitet und als Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) neu bekanntgemacht (Nds. GVBl. 2017, S. 130). Bedingt durch diese Neufassung wurde auch der Ausführungserlass des Nds. Innenministeriums vollständig überarbeitet und neu bekanntgegeben (Nds. MBl. 2017 S. 566). Dieser Ausführungserlass umfasst die Festlegung der amtlichen Muster für den Haushaltsplan und den Jahresabschluss.

 

Die wesentlichen Änderungen des Haushaltsrechts werden in der Sitzung dargestellt.