Betreff
Satzungsänderungen - Bericht a) Satzung über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht b) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2008/I/184
Aktenzeichen
I - 06.10.08
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Mit der Verselbständigung der Außenstelle des Kindergartens Edewecht „Lüttje Hus“ wurde es notwendig, auch für diese Einrichtung einen Einzugsbereich festzulegen. Die Festlegung des Einzugsbereiches erfolgt in § 4 der Satzung über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht. Der Einzugsbereich für die Einrichtung „Lüttje Hus“ wird in Anlehnung an die Regelung für die beiden Friedrichsfehner Kindergärten ebenfalls dem Einzugsbereich des Kindergartens Edewecht zugeordnet. Dies entspricht der bisherigen Handhabung als Außengruppe und ermöglicht den Eltern insoweit ein Wahlrecht.

 

Mit der Anpassung der Satzung bezüglich des Einzugsbereiches soll gleichzeitig eine Beordnung bezüglich der Öffnungszeiten erfolgen. In der Vergangenheit waren die Öffnungszeiten der Ganztagsgruppen nicht ausdrücklich festgelegt. Dies ist in § 6 der Satzung nunmehr für die Ganztagsgruppen (8.00 bis 17.00 Uhr) ausdrücklich benannt. Diese Regelung dient der Klarstellung und Abgrenzung zu den kostenpflichtigen morgendlichen Sonderöffnungszeiten.

 

In der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht werden die Höhe der Gebühren, die Gebührenpflicht, die Fälligkeit, die Einkommensberechnung und die Einstufung usw. geregelt. In § 6 Abs. 1 der Satzung ist die Gebührenhöhe festgesetzt. In § 6 Abs. 2 der Satzung ist geregelt, dass sich die Benutzungsgebühr ändert, wenn die Personalkosten der Erzieherinnen angepasst werden.

 

 

Der Absatz 2 des § 6 der Satzung ist redaktionell zu überarbeiten, da der BAT (Bundesangestelltentarif) inzwischen durch den TvÖD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) abgelöst wurde. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Basiseinstufung der Vergütung einer Erzieherin den neuen Bestimmungen angepasst.

 

Beiden Satzungsänderungen hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 25. Aug. 2008 zugestimmt. Der Gemeinderat wird hierüber letztlich in seiner Sitzung am 30. Sept. 2008 abschließend entscheiden.