Betreff
Satzungsänderung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2008/I/183
Aktenzeichen
I - 06.10.08
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde  Edewecht wird in der vorgelegten Form zugestimmt.


Sachdarstellung:

In der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht werden – wie für Kindergärten auch - die Höhe der Gebühren, die Gebührenpflicht, die Fälligkeit, die Einkommensberechnung und die Einstufung usw. geregelt. In § 6 Abs. 1 der Satzung ist die Gebührenhöhe festgesetzt. In § 6 Abs. 2 der Satzung ist geregelt, dass sich die Benutzungsgebühr ändert, wenn die Personalkosten der Erzieherinnen angepasst werden.

 

Der Absatz 2 des § 6 der Satzung ist redaktionell zu überarbeiten, da der BAT (Bundesangestelltentarif) inzwischen durch den TvÖD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) abgelöst wurde. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Basiseinstufung der Vergütung einer Erzieherin den neuen Bestimmungen angepasst.

 

Über die Satzungsänderungen für den Kindergartenbereich ist bereits im Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 25.08.2008 beschlossen worden. Es fehlt noch die redaktionelle Anpassung der Satzung für die Krippen. Die Änderungen sind in Fettdruck gekennzeichnet.

 

Der Fachausschuss unterbreitet dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden


Finanzierung:

Da es sich um redaktionelle Änderungen der Formulierungen der Satzung handelt, gibt es keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

Satzung