Betreff
Winterdienst auf Straßen, Wegen und Plätzen im Gemeindegebiet
Vorlage
2008/IV/176
Aktenzeichen
IV Ka/W
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

In Anbetracht der erheblichen finanziellen Aufwendungen für die Anschaffung neuer Fahrzeuge und Geräte, in Anbetracht der „dünnen“ Personaldecke des Bauhofes und zudem in Anbetracht der ungewissen klimatischen Entwicklungen, die Winter werden in unserem Bereich immer kürzer, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Winterdienst für Straßen künftig entsprechend  der Variante c) durchzuführen.

 

 

 

 

Anlage:

Organisationsplan für den Winterdienst

 


Sachdarstellung:

Die Gemeinde hat für ihre Straßen im Rahmen der so genannten Verkehrssicherungspflicht den Winter(streu-)dienst sicher zu stellen. Insgesamt sind derzeit 46,7  km Straßen, Buswendeplätze und Einmündungsbereiche sowie weitere 36,77 km Radwege, Bürgersteige, Einmündungsbereiche und Ampelanlagen zu streuen. In den vergangenen Jahren gab es folgende Einsatztage:

Winter 2002/2003: 14 Tage

Winter 2003/2004:  6  Tage

Winter 2004/2005:  9  Tage

Winter 2005/2006:  7  Tage

Winter 2006/2007:  4  Tage

Winter 2007/2008:  4  Tage.

 

Während früher der Winterdienst ausschließlich mit Personal und Fahrzeugen des gemeindlichen Bauhofes sichergestellt wurde, wird seit dem Jahre 2003 zusätzlich die Firma Dallmann mit einem Fahrzeug eingesetzt. Das hierbei erforderliche Streugerät wird von der Gemeinde gestellt. Seit letztem Jahr wird in Friedrichsfehn zusätzlich die Firma Quathammer, Oldenburg, eingesetzt, weil Personal und Fahrzeugbestand nicht ausreichen, die Arbeiten zeitgerecht, nämlich in den frühen Morgenstunden, fertig zu stellen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach tatsächlich geleistetem Einsatz. Der für den letzten Winter geltende Organisationsplan ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Für den kommenden Winter kann der Winterdienst unter den gegebenen Voraussetzungen nicht sichergestellt werden:

Der von der Gemeinde verwendete Unimog (31 Jahre alt), der in den letzten Jahren wegen Reparaturanfälligkeit fast nur noch für den Winterdienst eingesetzt wurde, ist abgängig und kann für diesen Zweck mit vertretbarem Aufwand nicht mehr repariert werden. Auch das mit diesem Fahrzeug verwendete Streugerät ist nach 15 Jahren Einsatz nur noch begrenzt einsatzfähig. Das am Fahrzeug der Firma Dallmann eingesetzte Streugerät ist nicht mehr einsatzfähig und nicht mehr reparabel. Die bestehende Vereinbarung mit der Fa. Dallmann wurde aus diesem Grunde vorsorglich gekündigt.

 

Der auf dem Bauhof befindliche MAN-LKW ist wegen fehlendem Allradantrieb für den Einsatz mit einem Streugerät (und auch mit einem Schneeschild) nicht verwendungsfähig. Des Weiteren sind die für den Winterdienst eingesetzten Fahrzeuge der Gemeinde für Radwege etc. nicht tauglich für den Anbau von Streugeräten für Straßen.

 

Um für die Zukunft den Winterdienst zu gewährleisten, bestehen folgende Alternativen:

a)     Anschaffung von zwei neuen Unimogs (oder vergleichbaren Fahrzeugen) mit zwei neuen Streugeräten, Anschaffungswert ca. 120.000,00 € (Unimog) plus 30.000,00 € (Streugerät) pro Einheit, ein Fahrzeug könnte den ca. 13 Jahre alten MAN-LKW 7,5 to., ersetzen (Verkaufswert etwa 10.000,00 €). Allerdings  könnte ein zweites Fahrzeug mangels  Personals nicht vom Bauhof betrieben werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, gebrauchte Fahrzeuge zu erwerben, Anschaffungswert ca. 70.000,00 €, also mit Streugeräten pro Einheit ca. 100.000,00 €.

b)     Anschaffung eines Unimogs mit neuem Streugerät, Anschaffungswert 150.000 bzw. gebraucht 100.000,00 €, Verkauf des MAN.  Einsatz eines Fahrzeuges durch eine Firma. Für ein durch die Firma anschaffendes Streugerät (Wert ca. 30.000,00) entsteht nach Auskunft der Firmen Dallmann und Quathammer voraussichtlich (vorbehaltlich einer genauen Kalkulation) eine Vorhaltepauschale von jährlich etwa 5.000,00 €. Hinzu käme die Vergütung nach Einsatzstunden.

c)      Einsatz einer Firma mit zwei Fahrzeugen. Für die Streugeräte entsteht eine Vorhaltepauschale von voraussichtlich je 5.000,00 €. Eine längere Vertragsbindung ist für die Gemeinde einzukalkulieren (mindestens fünf Jahre).