Sachdarstellung:
Gem. § 7 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Edewecht über die kommunale Anstalt öffentlichen Rechts „Pflege Service Edewecht - ambulante und stationäre Pflege der Gemeinde Edewecht“ AöR besteht der Verwaltungsrat aus insgesamt sieben Mitgliedern, nämlich der Bürgermeisterin als Vorsitzenden, fünf vom Rat der Gemeinde Edewecht zu benennenden Mitgliedern und einer bei der Anstalt beschäftigten ebenfalls stimmberechtigten Person. Die Wahl des Beschäftigtenvertreters erfolgt nach Maßgabe des Nds. Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) und der darauf beruhenden Wahlordnung. Gem. § 110 Abs. 4 NPersVG sind gewählte Beschäftigtenvertreter durch den Rat zu bestätigen.
Die Wahl der Beschäftigtenvertreterin fand statt am 20.04.2017, gewählt wurden
Frau Heidi Werner, beb. 05.01.1967, zur Beschäftigtenvertreterin und
Frau Ute Menke, geb. 17.06.1965, zur Stellvertreterin.
Aus dieser Wahl sind durch den Rat die Beschäftigtenvertreterin und ihre Stellvertreterin festzulegen. Gem. § 110 Abs. 4 NPersVG soll der Rat bei seiner Entscheidung die sich aus der Wahl ergebende Reihenfolge der Gewählten berücksichtigen, sodass die Beschäftigtenvertreterin und ihre Stellvertreterin entsprechend dem Votum der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu bestätigen wäre.
Die Wahl der Frau Heidi Werner zur
Beschäftigtenvertreterin und ihrer Stellvertreterin, Frau Ute Menke, durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AöR Pflege Service Edewecht wird
bestätigt.