Betreff
Grundschule Edewecht
Zuschuss zur Schulhofgestaltung
Vorlage
2014/FB II/1527
Aktenzeichen
FB II - 10.02.2014
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die grundsätzliche Finanzierung von Schulbaumaßnahmen obliegt allein der Gemeinde Edewecht. Die Schule hat Spendengelder eingeworben, deren Höhe jedoch derzeit noch nicht bekannt sind. Das angestrebte Projekt kann sodann nur dann in Angriff genommen werden, wenn die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist. Die Maßnahme steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt. Erst in Kenntnis der möglichen Unterdeckung kann aus Verwaltungssicht über die Gewährung eines Zuschusses entschieden werden. Finanzmittel hierfür stehen im Haushalt 2014 bislang nicht zur Verfügung, insoweit empfiehlt sich die Aufnahme des Projektes in die Prioritätenliste, Prioritätenstufe III notwendige Maßnahmen, der Gemeinde Edewecht für die Folgejahre.


Sachdarstellung:

Die Grundschule Edewecht beantragt mit Schreiben vom 29. Jan. 2014 die Gewährung eines finanziellen Zuschusses für eine Schulhofgestaltung. Am Schulstandort Hauptstraße 42 wurde im vergangenen Jahr das Projekt „Neu- bzw. Umgestaltung des Schulhofes der Außenstelle der Astrid-Lindgren-Schule, der Grundschule Edewecht, des Kindergartens Lüttje Hus und der Nachmittagsbetreuung“ begonnen. Diese Maßnahme ist überwiegend aus Spendengeldern und einem Zuschuss der Gemeinde Edewecht in Höhe von 5.000 Euro finanziert. Für dieses Projekt wird von den Beteiligten zudem sehr viel Eigenleistung erbracht.

 

Die Grundschule Edewecht hat jedoch auch noch einen eigenen Schulhof auf der zum Sportplatz zugewandten Seite. Dieser Bereich soll nunmehr neu- und umgestaltet werden. Die Gesamtkosten werden mit 14.500 Euro zuzüglich teilweise Aufbaukosten kalkuliert. Die Grundschule Edewecht wird auch hier wieder zusammen mit den Eltern Eigenleistungen erbringen. Spendengelder werden ebenfalls eingeworben werden. Eine ergänzende finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Edewecht wird zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme erbeten.

 

Die Gemeinde Edewecht sollte als Eigentümerin des Grundstücks der geplanten Schulhofgestaltung grundsätzlich zustimmen. Die Maßnahmen sollten jedoch erst dann umgesetzt werden, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Die Umsetzung der Maßnahme sollte in die Prioritätenliste der Gemeinde Edewecht für die Folgejahre aufgenommen werden, jedoch besteht derzeit keine besondere Dringlichkeit zur Umsetzung der Maßnahme.


Beschlussvorschlag:

1.     Die Gemeinde Edewecht stimmt der beabsichtigten Neu- und Umgestaltung des Schulhofes der Grundschule Edewecht mit der Maßgabe zu, dass lediglich die Maßnahmen in Angriff genommen werden, deren Finanzierung durch die vorhandenen Finanzmittel sichergestellt sind. Alle Maßnahmen stehen insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt.

2.     Die Maßnahme wird in die Gesamtprioritätenliste, Prioritätenstufe III – notwendige Maßnahmen, der Gemeinde Edewecht für die Folgejahre aufgenommen.

3.     Über die Höhe eines möglichen Zuschusses zu den Maßnahmen wird erneut beraten, wenn die Höhe der möglichen Unterdeckung der Maßnahmen bekannt ist.


Anlagen:

Antrag der GS Edewecht