Betreff
Ausstattung von PC-Räumen an Schulen
Vorlage
2014/FB II/1520
Aktenzeichen
FB II - 10.02.2014
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für das Haushaltjahr 2014 sind im Ursprungshaushalt aufgrund der Notwendigkeit der Beratung der künftigen Etathöhe keine Finanzmittel eingeplant worden. Es wird daher vorgeschlagen, den Sonderetat für die Grundschule Edewecht über den möglichen Nachtrag 2014 einzuplanen und die zweifach Ausschüttung des Sonderetats aufgrund der Sondersituation der Oberschule Friedrichsfehn für 2015 zu berücksichtigen und die weiteren Ansätze jeweils für die Folgejahre vorzusehen.


Sachdarstellung:

Der Schulausschuss hatte in seiner Sitzung vom 19. Februar 2007 beschlossen, den Edewechter Schulen für die fachgerechte Ausstattung der Schulen mit Computern neben dem regelmäßigen Schulbudget turnusmäßig eine Grundförderung zur Verfügung zu stellen. Bislang wurde jährlich eine Edewechter Schule nach einer festgelegten Reihenfolge mit einem zweckgebundenen Sonderetat in Höhe von 7.500 Euro ausgestattet. Im Jahr 2013 ist die letzte Schule mit dem Sonderetat ausgestattet worden. Nunmehr wäre die Reihenfolge um die Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht zu ergänzen. Ferner ist über die Höhe des Sonderetats neu zu beraten.

Nach nunmehr 6jähriger Laufzeit sollte berücksichtigt werden, dass für die Anschaffung von Rechnern nebst Lizenzen und Zubehör zur Ausstattung eines PC-Raumes nach heutigem Standard 7.500 Euro kaum ausreichen. Eine Anpassung des Sonderetats auf pauschal 10.000 Euro wird verwaltungsseits für angemessen angesehen. Die Vergabemodalitäten haben sich grundsätzlich bewährt, so dass auch zukünftig eine jährliche Einplanung für eine Edewechter Schule erfolgen sollte. Die Finanzmittel sind für diese Verwendung zweckgebunden. Die Reihenfolge wäre sodann:

 

                                                      Grundschule Edewecht (2014)

                                                      Grundschule Jeddeloh (2015)

                                                      Grundschule Osterscheps (2016)

                                                      Edewechter Oberschule (2017)

                                                      Grund- und Oberschule Friedrichsfehn (2018)

                                                      Astrid-Lindgren-Schule (2019)

                                                      Außenstelle des GZE (2020)

                                                     

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der PC-Raum der Oberschule Friedrichsfehn völlig überaltert ist. Eine Unterhaltung dieses Raumes ist in der Vergangenheit nicht erfolgt, auch im Rahmen der Medien-Ausstattung der Schulen aus dem seinerzeitigen Konjunktur II-Paketes hat die seinerzeitige Außenstelle der HRS Edewecht nicht teilgenommen, so dass verwaltungsseits vorgeschlagen wird, die Neuausstattung des PC-Raumes der Oberschule im Haushaltsjahr 2015 vorzuziehen und insoweit für 2015 den Sonderetat zweimal zu vergeben und dann die turnusmäßige Bereitstellung weiter greifen zu lassen.                                               


Beschlussvorschlag:

1.         Für die Anschaffung von Computern in den Schulen der Gemeinde Edewecht sollen beginnend ab dem Haushaltsjahr 2014 jährlich 10.000 Euro als Grundförderung zweckgebunden in der festgelegten Reihenfolge zur Verfügung gestellt werden.

2.         Der Sonderetat für die Grundschule Edewecht soll nach Möglichkeit über den Nachtragshaushalt 2014 zur Verfügung gestellt werden.

3.         Im Jahr 2015 wird der Sonderetat sowohl für die Grundschule Jeddeloh, als auch für die Oberschule Friedrichsfehn, somit in 2015 einmalig 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.