Betreff
Bericht über die Entwicklung verschiedener Torfabbauvorhaben im Gemeindegebiet von Edewecht
Vorlage
2014/FB III/1497
Aktenzeichen
FB III Ka/En
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Für folgende Torfabbauvorhaben haben sich in den vergangenen Monaten Veränderungen ergeben:

 

Abbaufläche der Firma Alpenflor, Husbäke, für ein Grundstück am Rudenbrook in Kleefeld (vgl. Anlage Nr. 1)

Der Abbau erfolgt hier seit dem Jahr 2000. Die Genehmigung ist derzeit befristet bis zum 31.03.2015 und soll bis zum Jahr 2019 verlängert werden. Grund für die Verlängerung sind nach Angaben der Firma länger andauernde Trocknungsphasen für den Torf, um eine bessere Qualität zu erreichen. Daher dauert der Abbau der Lagerstätte länger als geplant.

 

Abbaufläche der Firma Alpenflor, Husbäke, für eine Grundstück am Jeddeloher Damm in Kleefeld (vgl. Anlage Nr. 2)

Der Abbau der Fläche durch die Firma Alpenflor erfolgt seit dem Jahr 2006. Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.06.2016 und soll bis zum 31.12.2026 verlängert werden. Für die Verlängerung der Genehmigung wurden die gleichen Gründe angegeben wie für die Fläche am Rudenbrook.

 

Abbaufläche der Firma Alpenflor, Husbäke, für ein Grundstück am Roten Steinweg in Friedrichsfehn (vgl. Anlage Nr. 3)

Der Abbau erfolgt durch die Firma Alpenflor seit dem Jahr 2000. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.05.2015. Die Firma Alpenflor beantragt die Verlängerung der Genehmigung bis zum 31.12.2025. Für diese Fläche besteht die Besonderheit, dass sie im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Ammerland mit der Zeitstufe II (langfristige Inanspruchnahme) hinterlegt ist. Der Landkreis wendet mittlerweile diese zeitliche Abstufung konsequent an, so dass für eine Verlängerung der Abbaugenehmigung kein Raum mehr besteht. Entsprechend wurde von der Verwaltung die Zustimmung versagt.

 

Neue Abbaufläche der Firma Oltmanns, Kleefeld, am Fuhrkenschen Grenzweg in Kleefeld (vgl. Anlage Nr. 4)

Für diese Fläche lag dem Landkreis bereits im Sommer 2013 eine Bauvoranfrage vor, zu der die Gemeinde beteiligt wurde. Das Einvernehmen für dieses Vorhaben wurde seinerzeit nach vorheriger Beratung im Verwaltungsausschuss erteilt. Nunmehr liegt der konkrete Abbauantrag vor. Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zu dem Abbauantrag auf das in der Nachbarschaft zur Abbaufläche liegende neue Baugebiet Nr. 180 am Fuhrkenschen Grenzweg hingewiesen und darum gebeten, vor Erteilung der Abbaugenehmigung die schalltechnische Situation zu prüfen.


Anlagen:

- Übersichtspläne