Beschlussvorschlag:
Um Entscheidung wird gebeten.
Sachdarstellung:
Frau Hilde Ripken, Klein Scharrel, beantragt für ihr
Grundstück Flurstück 131/41 der Flur 28 die Ausweisung eines Wohngebietes. Das
Antragsschreiben ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Das betreffende Grundstück liegt westlich der
Gemeindestraße Häherweg und hat eine Größe von 9.645 m². In der unmittelbaren
Nachbarschaft am Häherweg bzw. Ziegelweg liegen die Bebauungsplangebiete Nr. 29
(Wohnpark Friedrichsfehn) und Nr. 88 (Kleinsiedlungsgebiet) sowie ein „Geschützter
Landschaftsbestandteil“, der vom Landkreis festgesetzt wurde. Zur Lage der
Flächen wird auf den der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügten Übersichtsplan
verwiesen.
Das Grundstück von Frau Ripken war bereits vor etwa 11
Jahren Gegenstand von Beratungen in den Gremien der Gemeinde. Damals hatte Frau
Ripken gemeinsam mit der Firma Holt den Antrag gestellt, auf der gesamten
westlichen Seite des Häherweges einzeilig Wohnbaugrundstücke auszuweisen. Diese
Planung wurde seinerzeit von der damals für die Genehmigung zuständigen
Bezirksregierung nicht für genehmigungsfähig gehalten und deshalb nicht weiter
verfolgt. Auch zu dem jetzt vorliegenden Antrag hat inzwischen ein Gespräch mit
dem Baudezernenten Trinter vom mittlerweile für die Genehmigung der
Flächennutzungsplanänderung zuständigen Landkreis stattgefunden. Das Ergebnis
ergibt sich aus dem beigefügten Besprechungsvermerk.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass
Baudezernent Trinter, der seinerzeit auch bei der Bezirksregierung für diese
Bausache zuständig war, bei der ablehnenden Haltung geblieben ist. Insofern
würde es keinen Sinn machen, seitens der Gemeinde ein Verfahren für die
Ausweisung von Baugrundstücken einzuleiten.
Anlagen:
- Antrag Hilde Ripken
- Übersichtsplan Häherweg
-
Besprechungsvermerk