Betreff
Investitionsprogramm für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2015 - 2017
Vorlage
2013/Stab/1480
Aktenzeichen
To/Ho
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Gemäß § 118 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustellen, in das die geplanten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Das Investitionsprogramm wird gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG vom Gemeinderat beschlossen. Der Entwurf des Investitionsprogramms ist dem Haushaltsplanentwurf 2014 als Anlage beigefügt.

 

Aus der nachstehenden Übersicht ergeben sich die Investitionen, die ordentlichen Tilgungsbeträge, die Kreditaufnahmen sowie der voraussichtliche Schuldenstand zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres:

 

Haushalts-

jahr

Investitionen

Kreditaufnahme

 

ordentliche

Tilgung

Schuldenstand

am 31.12. d. J.

2013

10.538

101

586

5.364

 

2014

7.137

3.480

918

7.926

 

2015

4.446

0

834

7.092

 

2016

2.696

0

767

6.325

 

2017

3.196

0

742

5.583

 

(Angaben in Tausend €)

 

Die vorstehende Darstellung zeigt für das Jahr 2014 eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.480.000 € auf, obwohl lt. der Haushaltsatzung keine Kreditaufnahme vorgesehen ist. Tatsächlich werden jedoch im nächsten Haushaltsjahr noch Restaufnahmen aus der Kreisschulbaukasse je nach dem Baufortschritt der geförderten Maßnahmen und Förderdarlehen der KfW aufzunehmen sein. Für die Aufnahme in Höhe von 3.480.000 € bedarf es keiner neuen Kreditermächtigung, weil die aus dem Jahr 2013 stammende Kreditermächtigung in Höhe von 3.581.000 € nur mit einem Betrag von 101.000 € ausgenutzt wurde. Die Aufnahme wird in das Haushaltsjahr 2014 verschoben, weil ausreichend Liquidität vorhanden gewesen ist und darüber hinaus bezüglich der ohnehin geringen Zinsen möglichst gute Bedingungen erreicht werden sollen.

 

Die Förderdarlehen der KfW umfassen 2,0 Mio. € zur Finanzierung der EWE-Netz-Beteiligung, 720.000 € für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik und 480.000 € zur Mitfinanzierung von Fassaden- und Dacherneuerungsarbeiten bei der OBS Edewecht. Somit verbleiben noch rd. 280.000 € an Restaufnahmen aus der Kreisschulbaukasse, die bereits vor geraumer Zeit im Rahmen einer Übergangsregelung bewilligt worden waren.

 

Da die KfW-Darlehen innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren getilgt werden sollen, ergibt sich nach einer kurzfristigen Erhöhung des Schuldenstandes wegen der insgesamt hohen Tilgung zum Ende des Finanzplanungszeitraumes noch ein Schuldenstand in Höhe von knapp 5,6 Mio. €. Hierin sind 2,0 Mio. € als rentierliche Kreditaufnahmen aus der Finanzierung der EWE-Beteiligung enthalten.

 

Darüber hinaus wird die vorhandene Liquidität im nächsten und übernächsten Haushaltsjahr zugunsten von Investitionsmaßnahmen eingesetzt.


Beschlussvorschlag:

Der vorliegende Entwurf des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2015 – 2017 wird festgestellt.


Anlagen:

- Investitionsprogramm