Finanzierung:
Die Anschaffungskosten für die Kübel liegen bei ca. 2.000,- €, die Kosten für die Herstellung des Brunnens bei etwa 20.000,- €. Die entsprechenden Mittel können aus dem Haushaltsansatz für die Städtebausanierung entnommen werden.
Sachdarstellung:
Nach „Inbetriebnahme“ des Marktplatzes wurden von verschiedener Seite Anregungen zur weiteren Ausstattung des Marktplatzes vorgetragen. So wurde beispielsweise angeregt, die große Platzfläche mit blühenden Pflanzen aufzulockern. Des Weiteren hat die SPD-Fraktion nochmals den bereits diskutierten Brunnen angesprochen und angeregt, hierfür den großen Findling zu verwenden, der zurzeit auf der Grünfläche liegt. Beide Anregungen wurden von der Verwaltung geprüft, und zwar mit folgendem Ergebnis:
Um Pflanzen auf dem Marktplatz zu
platzieren, wird vorgeschlagen, parallel zu den Straßen insgesamt 11
Pflanzkübel aufzustellen. Dieser Beschlussvorlage ist ein Übersichtsplan
beigefügt, in dem die vorgesehenen Standorte für die Pflanzkübel gekennzeichnet
sind. Des Weiteren hat die Verwaltung das Modell eines Pflanzkübels ausgesucht,
welches auf dem Marktplatz verwendet werden sollte. Entsprechende Auszüge aus
einem Prospekt sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Dieses Modell ist in den
Farben grau und braun erhältlich. Die Verwaltung schlägt graue Pflanzkübel vor,
weil sich diese Farbe besser von der rotbunten Marktplatzfläche abheben würde.
Die Pflanzkübel sind aus Kunststoff-Recyclingmaterial hergestellt. Bezüglich
der Bepflanzung und der gartenpflegerischen Unterhaltung der Kübel sollte
versucht werden, hierfür die Garten- und Landschaftsbaubetriebe aus der
In dem bereits angesprochenen Übersichtsplan ist auch der Standort eines Brunnens angegeben. Dieser Standort wurde bereits bei der Planung des Marktplatzes festgelegt. Hier sind Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser vorhanden. Dieser Beschlussvorlage ist eine Systemskizze, eine Erläuterung zur Gestaltung des Brunnens unter Verwendung des Findlings sowie eine Kostenschätzung beigefügt.
Eine dritte Idee der Verwaltung
besteht darin, den Vereinen aus der
- Die Werbedauer beträgt maximal eine Woche.
- Maximal können zwei Werbebanner aufgehängt werden. Bei mehreren Bewerbern gilt das Windhundprinzip, bei zwei Bewerbern können beide Bewerber jeweils ein Banner aufhängen.
- Das zu verwendende Material muss für den öffentlichen Verkehrsraum geeignet sein. Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei dem jeweiligen Verein.
Beschlussvorschlag:
Ist in der Sitzung zu
erarbeiten.
Anlagen:
- Modell Pflanzkübel
- Systemskizze, Erläuterungsbericht und Kostenschätzung für den Brunnen