Betreff
Neugestaltung des Grubenhofes im Rahmen der Städtebausanierung
Vorlage
2013/FB III/1465
Aktenzeichen
FB III Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für die Städtebausanierung werden bis einschließlich 2014 insgesamt 2,4 Mio. € zur Verfügung stehen. Bislang wurden rund 1,49 Mio. € aufgewendet (einschließlich sämtlicher Planungs- und Betreuungsleistungen, bisheriger Grunderwerb usw.), so dass für weitere Maßnahmen noch 900.000,- € zur Verfügung stehen. Rund 110.000,- € sind bereits gebunden durch den noch ausstehenden Ausbau des Kreuzungsbereiches Rathausstraße/Hauptstraße. Die Kostenschätzung (einschl. Ingenieurkosten) für die Neugestaltung des Grubenhofs liegt derzeit bei rund 500.000,- €.


Sachdarstellung:

Im August d. J. haben die Gremien ein vorläufiges Gestaltungskonzept für den Grubenhof verabschiedet. Auf dieser Grundlage hat auftragsgemäß am 18.09.2013 eine öffentliche Informationsveranstaltung stattgefunden. Das Ergebnis ergibt sich aus dem anliegenden Besprechungsvermerk. Es kann festgehalten werden, dass die Planungen von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern positiv aufgenommen wurden.

 

Inzwischen wurden die Planungen weiter verfeinert, insbesondere im Hinblick auf die zeichnerische Darstellung der öffentlichen Seitenbereiche vor den angrenzenden Wohn- und Geschäftshäusern und die künftige Gliederung der Parkplätze.  

 

Des Weiteren wurde vom beauftragten Planungsbüro in Abstimmung mit der Verwaltung eine Vorauswahl für die zu verwendenden Materialien getroffen. Auf die Ausführungen in dem anliegenden Erläuterungsbericht wird hierzu verwiesen. Abweichend von den bisherigen Diskussionen sollten demnach

 

a)    der 1 m breite Klinkerstreifen in der Mitte der Fahrbahn („roter Faden“ für die Fußgänger) mit neuen rotbunten Klinkern hergestellt,

b)    für die Parkplätze nicht das alte Betonsteinpflaster verwendet werden sondern „gerumpelte“ Betonsteine wie in der Parkplatzumfahrt beim Marktplatz. Die Parkplätze sollten dauerhaft mit den im Grubenhof vorhandenen Penterklinkern „gebändert“ werden.

c)    bei der Befestigung des neuen Fußweges vom Grubenhof Richtung Marktplatz die alten Penterklinker verwendet und

d)    die unansehnlichen Zierleuchten durch LED-Standardleuchten der Marke „Hella Park“, bzw. „Hella Twin“  ersetzt werden.

 

Es ist vorgesehen, die Materialien in der Sitzung vorzustellen. Es besteht Gelegenheit, das Pflastermaterial bereits vor der Sitzung zu besichtigen, und zwar ab dem 25.11. rechts von den Garagen beim Rathaus. Bei der späteren Ausschreibung insbesondere des Pflastermaterials wäre allerdings zu beachten, dass diese produktneutral zu erfolgen hat, dass also ein Leitfabrikat angegeben werden kann, aber gleichwertige Produkte zugelassen werden müssen.

 

Des Weiteren sind dieser Beschlussvorlage die überarbeiteten Pläne und der aktuelle Erläuterungsbericht ebenfalls als Anlagen beigefügt.

 

Nach Verabschiedung des Gestaltungskonzeptes wird die Verwaltung mit den Eigentümern der Wohn- und Geschäftshäuser am Grubenhof Kontakt aufnehmen mit dem Ziel, die künftige Nutzung der so genannten „gemischten“ Flächen abzustimmen. Hierbei sollte im Vordergrund stehen, dass künftig Mobiliar (Tische, Stühle, Sonnenschirme) auf diesen Flächen nur so aufgestellt wird, dass eine Durchlässigkeit für Fußgänger (auch mit Kinderwagen oder Rollator) und für Rollstuhlfahrer gewahrt bleibt. Zusätzliche Einrichtungen wie Pflanzkübel und Windschutz  sollten nur ausnahmsweise  und letztere nur noch in transparenter Form zugelassen werden. Des Weiteren ist vorgesehen, die Anlieger dazu zu animieren, aus gestalterischen Gründen ihre eigenen befestigten Flächen an den Ausbaustandard der Gemeinde anzupassen. Im Übrigen sind mit zwei Anliegern noch vertragliche Regelungen für die Inanspruchnahme deren Flächen für die Erweiterung von Verkehrsflächen, für die Anlegung von Beeten und für das Anpflanzen vom Bäumen zu treffen.


Beschlussvorschlag:

Die Neugestaltung des Bereiches Grubenhof soll entsprechend dem in der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des Straßen- und Wegeausschusses vorgestellten Gestaltungskonzept erfolgen. Dabei sind die in der Sitzung vorgestellten Materialien (oder gleichwertig) zu verwenden. Die Tiefbauarbeiten sind öffentlich auszuschreiben. Weiterhin sind die Arbeiten für die Neuerstellung der Straßenbeleuchtung beschränkt auszuschreiben. Die künftige Nutzung der „gemischten“ Flächen im Grubenhof durch die Anlieger  ist von der Verwaltung im Sinne der Ausführungen in der Beschlussvorlage zu der genannten gemeinsamen Sitzung zu regeln.


Anlagen:

-       Besprechungsvermerk

     -    Gestaltungspläne und Erläuterungsbericht