Antrag auf Erhöhung des freiwilligen Zuschusses für den Waldkindergarten Zwergenland
Finanzierung:
Die zusätzlichen für das Haushaltsjahr 2016 benötigten Finanzmittel in Höhe von maximal 1.125,- € können über das zur Verfügung stehende Gesamtbudget im Haushaltsjahr 2016 gedeckt werden. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2017 wären sodann im Rahmen der Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigten.
Sachdarstellung:
Der Waldkindergarten Sternenmoos in Trägerschaft der Elterninitiative Zwergenland e.V. hat mit
Schreiben vom 20.11.2016 eine Erhöhung der Kindergartenplatzförderung um 740,-
€ pro Kind und Jahr beantragt.
Die Erhöhung begründet die Elterninitiative mit einer beabsichtigten
Vergütungsanhebung der Erzieherinnen des Waldkindergartens auf einem Niveau von
97 % der über den TVöD beschäftigten Erzieherinnen sowie einer personellen
Umstrukturierung.
Seit dem Jahr 2004 werden im Waldkindergarten Sternenmoos auch Kinder
aus der Gemeinde Edewecht betreut. Im laufenden Kindergartenjahr besuchen
insgesamt sechs Edewechter Kinder die Einrichtung. Zurzeit gewährt die Gemeinde
Edewecht in Anlehnung an den für den Friedrichsfehner Waldkindergarten
beschlossenen Zuschuss auch hier eine freiwillige Förderung von 2.076,- € pro
Kind und Jahr, begrenzt auf maximal 15 Kinder aus der Gemeinde Edewecht.
Im Gegensatz zum Friedrichsfehner Waldkindergarten fiel hier im
vergangenen Kindergartenjahr der Zuschuss pro Kind um 100,- € höher aus, da die
Elterninitiative Zwergenland die Lohnbuchhaltung über einen externen
Steuerberater kostenpflichtig durchführen lässt.
Die Lohnbuchhaltung für den Friedrichsfehner Waldkindergarten hingegen
wird über die Personalverwaltung der Gemeinde Edewecht kostenfrei erledigt.
Der Verein trägt sich überwiegend aus den Landeszuschüssen sowie den
Elternbeiträgen. Die dennoch nicht gedeckten Kosten werden für die Edewechter
Kinder bislang von der Gemeinde Edewecht über den jährlichen Zuschuss
ausgeglichen.
Die Gemeinden Edewecht und Bad Zwischenahn sind sich einig, dass der
Waldkindergarten Sternenmoos seit Jahren hervorragende Arbeit leistet und eine
Bereicherung der Betreuungsangebote in Edewecht und Bad Zwischenahn darstellt.
Die Verwaltung erkennt die ausgezeichnete Arbeit des Kindergartens an
und spricht sich dafür aus, die voraussichtliche Vergütungserhöhung der
kommunal beschäftigten Erzieherinnen auch an die Erzieherinnen des
Waldkindergartens weiterzugeben.
Für einen vergleichbaren kommunalen oder kirchlichen Kindergarten mit
einer täglichen Betreuungszeit von fünf Stunden pro Gruppe würden sowohl die
Kommune als auch die kirchlichen Träger insgesamt 125,00 Personalstunden
(Betreuungs-, Verfügungs- und Leitungszeiten) zur Verfügung stellen. Auch das
Land Niedersachsen berücksichtigt im Rahmen der Finanzhilfe lediglich 125,00
Personalstunden für diesen Kindergarten.
Aus dem Stellenplan des Kindergartens für das aktuelle Kindergartenjahr
ist jedoch ersichtlich, dass hier wöchentlich insgesamt 165,00 Personalstunden
zur Verfügung gestellt werden.
Um eine Besserstellung des Waldkindergartens Sternenmoos zu vermeiden,
wird daher vorgeschlagen, die Erhöhung auf den Zuschuss des Friedrichsfehner
Waldkindergartens zu begrenzen.
Die Verwaltung spricht sich somit dafür aus, auch den freiwilligen
Zuschuss für den Kindergarten Sternenmoos pro Kind und Jahr ab Anhebung der
Gehälter der dort beschäftigten Erzieherinnen, frühestens jedoch rückwirkend
zum 01.08.2016, für maximal 15 Kinder aus der Gemeinde Edewecht, befristet bis
zum 31.07.2017, um 180,- € auf 2.256,- € zu erhöhen. Außerdem sollte der
freiwillige Zuschuss für jüngere Geschwisterkinder, die ebenfalls den
Waldkindergarten besuchen, um weitere 35,- € auf 2.291,- € erhöht werden, da
der Waldkindergarten den Eltern für Geschwisterkinder einen Rabatt in Höhe von
35,00 € gewährt.
Dies entspricht auch der Verfahrensweise der Gemeinde Bad Zwischenahn.
Beschlussvorschlag:
Der Elterninitiative Zwergenland
e.V. wird für den Betrieb des Waldkindergartens Sternenmoos ein
freiwilliger Zuschuss in Höhe von jährlich 2.256,- € pro Kind aus der Gemeinde
Edewecht ab Anhebung der Gehälter der Beschäftigten des Waldkindergartens,
frühestens jedoch rückwirkend zum 01.08.2016 befristet bis zum 31.07.2017,
gewährt. Für jüngere Geschwisterkinder aus der Gemeinde Edewecht, die ebenfalls
den Waldkindergarten besuchen, wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von
2.291,- € rückwirkend zum 01.08.2016
befristet bis zum 31.07.2017 gewährt.
Anlagen:
Antrag der Elterninitiative Zwergenland e.V. vom 20.11.2016