Betreff
Elterninitiative Zwergenland e.V.
Antrag auf Erhöhung des freiwilligen Zuschusses für den Waldkindergarten Zwergenland
Vorlage
2016/FB II/2322
Aktenzeichen
FB II - 12.12.2016
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die zusätzlichen für das Haushaltsjahr 2016 benötigten Finanzmittel in Höhe von maximal 1.125,- € können über das zur Verfügung stehende Gesamtbudget im Haushaltsjahr 2016 gedeckt werden. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2017 wären sodann im Rahmen der Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigten.


Sachdarstellung:

Der Waldkindergarten Sternenmoos in Trägerschaft der Elterninitiative Zwergenland e.V. hat mit Schreiben vom 20.11.2016 eine Erhöhung der Kindergartenplatzförderung um 740,- € pro Kind und Jahr beantragt.

 

Die Erhöhung begründet die Elterninitiative mit einer beabsichtigten Vergütungsanhebung der Erzieherinnen des Waldkindergartens auf einem Niveau von 97 % der über den TVöD beschäftigten Erzieherinnen sowie einer personellen Umstrukturierung.

 

Seit dem Jahr 2004 werden im Waldkindergarten Sternenmoos auch Kinder aus der Gemeinde Edewecht betreut. Im laufenden Kindergartenjahr besuchen insgesamt sechs Edewechter Kinder die Einrichtung. Zurzeit gewährt die Gemeinde Edewecht in Anlehnung an den für den Friedrichsfehner Waldkindergarten beschlossenen Zuschuss auch hier eine freiwillige Förderung von 2.076,- € pro Kind und Jahr, begrenzt auf maximal 15 Kinder aus der Gemeinde Edewecht.

Im Gegensatz zum Friedrichsfehner Waldkindergarten fiel hier im vergangenen Kindergartenjahr der Zuschuss pro Kind um 100,- € höher aus, da die Elterninitiative Zwergenland die Lohnbuchhaltung über einen externen Steuerberater kostenpflichtig durchführen lässt.

Die Lohnbuchhaltung für den Friedrichsfehner Waldkindergarten hingegen wird über die Personalverwaltung der Gemeinde Edewecht kostenfrei erledigt.

 

Der Verein trägt sich überwiegend aus den Landeszuschüssen sowie den Elternbeiträgen. Die dennoch nicht gedeckten Kosten werden für die Edewechter Kinder bislang von der Gemeinde Edewecht über den jährlichen Zuschuss ausgeglichen.

 

Die Gemeinden Edewecht und Bad Zwischenahn sind sich einig, dass der Waldkindergarten Sternenmoos seit Jahren hervorragende Arbeit leistet und eine Bereicherung der Betreuungsangebote in Edewecht und Bad Zwischenahn darstellt.

 

Die Verwaltung erkennt die ausgezeichnete Arbeit des Kindergartens an und spricht sich dafür aus, die voraussichtliche Vergütungserhöhung der kommunal beschäftigten Erzieherinnen auch an die Erzieherinnen des Waldkindergartens weiterzugeben.

 

Für einen vergleichbaren kommunalen oder kirchlichen Kindergarten mit einer täglichen Betreuungszeit von fünf Stunden pro Gruppe würden sowohl die Kommune als auch die kirchlichen Träger insgesamt 125,00 Personalstunden (Betreuungs-, Verfügungs- und Leitungszeiten) zur Verfügung stellen. Auch das Land Niedersachsen berücksichtigt im Rahmen der Finanzhilfe lediglich 125,00 Personalstunden für diesen Kindergarten.

 

Aus dem Stellenplan des Kindergartens für das aktuelle Kindergartenjahr ist jedoch ersichtlich, dass hier wöchentlich insgesamt 165,00 Personalstunden zur Verfügung gestellt werden.

 

Um eine Besserstellung des Waldkindergartens Sternenmoos zu vermeiden, wird daher vorgeschlagen, die Erhöhung auf den Zuschuss des Friedrichsfehner Waldkindergartens zu begrenzen.

 

Die Verwaltung spricht sich somit dafür aus, auch den freiwilligen Zuschuss für den Kindergarten Sternenmoos pro Kind und Jahr ab Anhebung der Gehälter der dort beschäftigten Erzieherinnen, frühestens jedoch rückwirkend zum 01.08.2016, für maximal 15 Kinder aus der Gemeinde Edewecht, befristet bis zum 31.07.2017, um 180,- € auf 2.256,- € zu erhöhen. Außerdem sollte der freiwillige Zuschuss für jüngere Geschwisterkinder, die ebenfalls den Waldkindergarten besuchen, um weitere 35,- € auf 2.291,- € erhöht werden, da der Waldkindergarten den Eltern für Geschwisterkinder einen Rabatt in Höhe von 35,00 € gewährt.

 

Dies entspricht auch der Verfahrensweise der Gemeinde Bad Zwischenahn.


Beschlussvorschlag:

Der Elterninitiative Zwergenland  e.V. wird für den Betrieb des Waldkindergartens Sternenmoos ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von jährlich 2.256,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht ab Anhebung der Gehälter der Beschäftigten des Waldkindergartens, frühestens jedoch rückwirkend zum 01.08.2016 befristet bis zum 31.07.2017, gewährt. Für jüngere Geschwisterkinder aus der Gemeinde Edewecht, die ebenfalls den Waldkindergarten besuchen, wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 2.291,- € rückwirkend zum 01.08.2016  befristet bis zum 31.07.2017 gewährt.


Anlagen:

Antrag der Elterninitiative Zwergenland e.V. vom 20.11.2016