Antrag auf Erhöhung des freiwilligen Zuschusses
Finanzierung:
Die zusätzlichen für das Haushaltsjahr 2016 benötigten Finanzmittel in Höhe von maximal 1.125,- € können über das zur Verfügung stehende Gesamtbudget im Haushaltsjahr 2016 gedeckt werden. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2017 wären im Rahmen der Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigen.
Sachdarstellung:
Der Friedrichsfehner Waldkindergarten e.V. hat mit Schreiben vom
29.04.2016 eine Erhöhung der Kindergartenplatzförderung beantragt.
Die Erhöhung wird mit einer beabsichtigten Vergütungsanhebung der
Erzieherinnen des Waldkindergartens begründet. Die kommunal beschäftigten
Erzieherinnen haben zum 01.03.2016 eine tarifliche Erhöhung ihrer Vergütungen
in Höhe von 2,4 % erhalten und werden zum 01.02.2017 eine weitere Erhöhung von
2,35 % erhalten. Der Waldkindergarten beabsichtigt, rückwirkend zum 01.08.2016 auch
eine Vergütungserhöhung an seine Erzieherinnen weiterzugeben.
Des Weiteren ist die Renovierung der Schutzhütte des Kindergartens
zwingend erforderlich und eine kleine Hütte für die Lagerung der
Spielmaterialien soll angeschafft werden, sodass im kommenden Kindergartenjahr
erhöhte Sachkosten auf den Verein zukommen werden.
Der Verein trägt sich überwiegend aus den Landeszuschüssen sowie den
Elternbeiträgen. Die weiteren nicht gedeckten Kosten werden für die Edewechter
Kinder bislang von der Gemeinde Edewecht über den jährlichen Zuschuss
ausgeglichen.
Der Friedrichsfehner Waldkindergarten ist seit mehr 15 Jahren
erfolgreich tätig und erfreut sich auch weiterhin eines regen Zulaufs. Im
laufenden Kindergartenjahr sind alle Plätze des Waldkindergartens belegt.
Zurzeit besuchen insgesamt 15 Kinder, davon 13 Kinder aus der Gemeinde
Edewecht, den Waldkindergarten. Die Arbeit des Waldkindergartens hat sich
bewährt und bildet eine feste Größe in der Angebotsvielfalt Edewechter
Kindertageseinrichtungen.
Die Verwaltung erkennt die ausgezeichnete Arbeit des Kindergartens an
und spricht sich dafür aus, die beantragte Erhöhung der
Kindergartenplatzförderung zu gewähren.
Wie aus der Haushaltsplanung des Vereins ersichtlich, werden dem Verein
bei einer geplanten Gehaltserhöhung im laufenden Kindergartenjahr
Personalkosten in Höhe von 65.354,14 € und Berücksichtigung der angegebenen
Sachkosten in Höhe von ca. 8.100 € Gesamtkosten in Höhe von ca. 71.385,- €
entstehen.
Nach Abzug der Elternbeiträge von ca. 24.300,- € und der vom Land
gewährten Finanzhilfe in Höhe von 14.757,- € errechnet sich ein Zuschussbedarf
für das laufende Kindergartenjahr in Höhe von insgesamt 32.328,- €, also
2.156,- € pro Kindergartenplatz.
Es wird verwaltungsseits daher vorgeschlagen, den zurzeit gewährten Zuschuss in Höhe von 1.976,- € pro Kind und Jahr aus der Gemeinde Edewecht rückwirkend zum 01.08.2016 um 180,- € auf 2.156,- € zu erhöhen. Außerdem sollte der freiwillige Zuschuss für jüngere Geschwisterkinder, die ebenfalls den Waldkindergarten besuchen, um weitere 35,- € auf 2.191,- € erhöht werden, da der Waldkindergarten den Eltern für Geschwisterkinder einen Rabatt in Höhe von 35,00 € gewährt.
Beschlussvorschlag:
Dem Waldkindergarten Friedrichsfehn e.V. wird ein freiwilliger Zuschuss
in Höhe von jährlich 2.156,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht rückwirkend
zum 01.08.2016 gewährt. Für jüngere Geschwisterkinder aus der Gemeinde
Edewecht, die ebenfalls den Waldkindergarten besuchen, wird ein freiwilliger
Zuschuss in Höhe von 2.191,- € rückwirkend zum 01.08.2016 gewährt.
Anlagen:
Antrag des Waldkindergartens Friedrichsfehn e.V. vom 29.04.2016