Betreff
Friedrichsfehner Waldkindergarten e.V.
Antrag auf Erhöhung des freiwilligen Zuschusses
Vorlage
2016/FB II/2321
Aktenzeichen
FB II - 12.12.2016
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die zusätzlichen für das Haushaltsjahr 2016 benötigten Finanzmittel in Höhe von maximal 1.125,- € können über das zur Verfügung stehende Gesamtbudget im Haushaltsjahr 2016 gedeckt werden. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2017 wären im Rahmen der Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigen.


Sachdarstellung:

Der Friedrichsfehner Waldkindergarten e.V. hat mit Schreiben vom 29.04.2016 eine Erhöhung der Kindergartenplatzförderung beantragt.

 

Die Erhöhung wird mit einer beabsichtigten Vergütungsanhebung der Erzieherinnen des Waldkindergartens begründet. Die kommunal beschäftigten Erzieherinnen haben zum 01.03.2016 eine tarifliche Erhöhung ihrer Vergütungen in Höhe von 2,4 % erhalten und werden zum 01.02.2017 eine weitere Erhöhung von 2,35 % erhalten. Der Waldkindergarten beabsichtigt, rückwirkend zum 01.08.2016 auch eine Vergütungserhöhung an seine Erzieherinnen weiterzugeben.

 

Des Weiteren ist die Renovierung der Schutzhütte des Kindergartens zwingend erforderlich und eine kleine Hütte für die Lagerung der Spielmaterialien soll angeschafft werden, sodass im kommenden Kindergartenjahr erhöhte Sachkosten auf den Verein zukommen werden.

 

Der Verein trägt sich überwiegend aus den Landeszuschüssen sowie den Elternbeiträgen. Die weiteren nicht gedeckten Kosten werden für die Edewechter Kinder bislang von der Gemeinde Edewecht über den jährlichen Zuschuss ausgeglichen.

 

Der Friedrichsfehner Waldkindergarten ist seit mehr 15 Jahren erfolgreich tätig und erfreut sich auch weiterhin eines regen Zulaufs. Im laufenden Kindergartenjahr sind alle Plätze des Waldkindergartens belegt. Zurzeit besuchen insgesamt 15 Kinder, davon 13 Kinder aus der Gemeinde Edewecht, den Waldkindergarten. Die Arbeit des Waldkindergartens hat sich bewährt und bildet eine feste Größe in der Angebotsvielfalt Edewechter Kindertageseinrichtungen.

 

Die Verwaltung erkennt die ausgezeichnete Arbeit des Kindergartens an und spricht sich dafür aus, die beantragte Erhöhung der Kindergartenplatzförderung zu gewähren.

 

Wie aus der Haushaltsplanung des Vereins ersichtlich, werden dem Verein bei einer geplanten Gehaltserhöhung im laufenden Kindergartenjahr Personalkosten in Höhe von 65.354,14 € und Berücksichtigung der angegebenen Sachkosten in Höhe von ca. 8.100 € Gesamtkosten in Höhe von ca. 71.385,- € entstehen.

 

Nach Abzug der Elternbeiträge von ca. 24.300,- € und der vom Land gewährten Finanzhilfe in Höhe von 14.757,- € errechnet sich ein Zuschussbedarf für das laufende Kindergartenjahr in Höhe von insgesamt 32.328,- €, also 2.156,- € pro Kindergartenplatz.

 

Es wird verwaltungsseits daher vorgeschlagen, den zurzeit gewährten Zuschuss in Höhe von 1.976,- € pro Kind und Jahr aus der Gemeinde Edewecht rückwirkend zum 01.08.2016 um 180,- € auf 2.156,- € zu erhöhen. Außerdem sollte der freiwillige Zuschuss für jüngere Geschwisterkinder, die ebenfalls den Waldkindergarten besuchen, um weitere 35,- € auf 2.191,- € erhöht werden, da der Waldkindergarten den Eltern für Geschwisterkinder einen Rabatt in Höhe von 35,00 € gewährt.


Beschlussvorschlag:

Dem Waldkindergarten Friedrichsfehn e.V. wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von jährlich 2.156,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht rückwirkend zum 01.08.2016 gewährt. Für jüngere Geschwisterkinder aus der Gemeinde Edewecht, die ebenfalls den Waldkindergarten besuchen, wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 2.191,- € rückwirkend zum 01.08.2016 gewährt.


Anlagen:

Antrag des Waldkindergartens Friedrichsfehn e.V. vom 29.04.2016