Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2017
Vorlage
2016/Stab/2312
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2017 ergibt sich aus der Anlage.

Unter anderem bedingt durch geringere Kosten für die maschinelle Straßenreinigung nach Ausschreibung konnten die Straßenreinigungsgebühren für den Bürger von 0,94 Euro auf 0,91 Euro je lfd. Meter Straßenfront gesenkt werden.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:


Beschlussvorschlag:

  1. Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2017 je Meter Straßenfront 0,91 €
  2. Der als Anlage vorgelegt Entwurf der 3. Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird als Satzung beschlossen.

Anlagen:

- Gebührenbedarfsberechnung

- Satzungsentwurf