Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2017
Vorlage
2016/Stab/2312
Art
Beschlussvorlage
Sachdarstellung:
Die Kalkulation
der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2017 ergibt sich aus der Anlage.
Unter anderem
bedingt durch geringere Kosten für die maschinelle Straßenreinigung nach
Ausschreibung konnten die Straßenreinigungsgebühren für den Bürger von 0,94
Euro auf 0,91 Euro je lfd. Meter Straßenfront gesenkt werden.
Es wird vorgeschlagen, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Beschlussvorschlag:
- Die
Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2017 je Meter
Straßenfront 0,91 €
- Der als
Anlage vorgelegt Entwurf der 3. Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht
über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird als Satzung
beschlossen.
Anlagen:
- Gebührenbedarfsberechnung
- Satzungsentwurf