Betreff
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2018 - 2020 sowie der Festsetzung der Steuerhebesätze
Vorlage
2016/Stab/2311
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

In der Anlage wird der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegt. Der Vorbericht und die Teilhaushalte werden nachgereicht. Aus dem anliegenden Gesamtergebnishaushalt, dem Gesamtfinanzhaushalt, der Investitionsübersicht und den Produktübersichten lassen sich bereits alle wesentlichen Inhalte des Planentwurfs entnehmen.

 

Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Überschuss in Höhe von 25.900 € ab (ordentliches Ergebnis) bzw. 5.900 € (außerordentliches Ergebnis).

 

Grundlage für die wesentlichen Erträge sind die bisher bekannten Rahmendaten zum Finanzausgleich und zur Steuerentwicklung. Die Realsteuerhebesätze wurden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert (Grundsteuer A und B 300 v. H. und Gewerbesteuer 325 v. H.). Die letzte von der IHK gefertigte Steuerhebesatzübersicht ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Nach der Neustrukturierung des Haushaltsplanes 2015 ist der anliegende Entwurf für das Jahr 2017 jeweils der organisatorischen Weiterentwicklung angepasst worden. Er gliedert sich in drei Teilhaushalte, wodurch die Organisationsstruktur der Gemeindeverwaltung aufgegriffen wird. Zur besseren Übersicht über die Gesamtkosten eines Produktes wurden innere Verrechnungen in den Haushaltsplan aufgenommen, um die Kosten der jeweiligen Immobilien der Fachaufgabe zuordnen zu können. Damit kann weiterhin die Immobilienbewirtschaftung zentral als wesentliches Produkt erfolgen und gleichzeitig ein vollständiger Kostenüberblick über einzelne Produkte einschl. der dafür benötigten Immobilien aufgezeigt werden.

 

Da der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 noch nicht vorliegt, handelt es sich bei den in der Spalte „Ergebnis 2015“ genannten Zahlen um vorläufige, noch nicht geprüfte Angaben. Insbesondere die Auflösungserträge aus Sonderposten und die Abschreibungen erfordern noch einen erheblichen Buchungsbedarf. Außerdem sind noch Rückstellungen zu bilden, so dass das in der Zeile 22 aufgeführte Ergebnis für das Jahr 2015 erheblich geringer ausfallen wird. 

 

Im Ergebnishaushalt können in einem Umfang von mehr als 600.000 € Sanierungsmaßnahmen Berücksichtigung finden. Hiervon entfallen 200.000 € auf Hochbaumaßnahmen, während der Rest für den Straßenbereich (insbesondere Verschleißdecken) benötigt wird.

 

Der Finanzhaushalt sieht Investitionen in Höhe von rd. 5,4 Mio. € vor, ohne dass Kreditaufnahmen zur Finanzierung vorgesehen werden. Diese Liquidität stammt aus den sehr guten Vorjahresergebnissen. Mit dieser Investitionseinplanung und unter Berücksichtigung erheblicher Haushaltsausgabereste aus den Vorjahren ist allerdings auch absehbar, dass die vorhandene Liquidität zu großen Teilen schon zum Ende des Haushaltsjahres 2017 aufgebraucht sein wird.

 

Wie bisher wird der Haushaltsplan den Fraktionen auf Wunsch in der gewünschten Anzahl auch in gedruckter Form zur Verfügung gestellt. Mit gleicher Post wird die fortgeschriebene Prioritätenliste übersandt.


Beschlussvorschlag:

Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 06.12.2016 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2018 – 2020 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.


Anlagen:

- Entwurf Haushaltssatzung

- Entwurf des Haushaltsplanes

- Realsteuerübersicht der IHK