Sachdarstellung:
Nach Auskunft der Firma
Nehlsen, die in der Gemeinde Edewecht die Fäkalschlammentsorgung durchführt,
ist für das Jahr 2017 keine Preisanpassung bei den Entsorgungsdienstleistungen
vorgesehen. Da jedoch aus den Vorjahren Gebührenüberdeckungen entstanden sind,
die im Sonderposten für Gebührenausgleich ausgewiesen werden, sollte die
Grundgebühr gesenkt werden, um die Überdeckung aus den Vorjahren an den
Gebührenzahler zurückzugeben.
Folgende Gebührensätze werden vorgeschlagen:
neu: bisher:
1. Gebühr für die Grundentsorgungskosten 50,00
€/Fall 60,00 €/Fall
2. Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge 15,00
€/m³ 18,00 €/m³
3. Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen
Sammelgruben
9,00 €/m³
9,00 €/m³
4. Gebühr für Sonderleistungen 95,00 €/Std 95,00
€/Std.
Die als Anlage beigefügte
Gebührenbedarfsberechnung ergibt, dass die Fäkalschlammentsorgungsgebühren
(Gebühr für die Grundentsorgungskosten je Entsorgungsfall und die Gebühr für
die zu entsorgende Fäkalschlammmenge) zum Abbau der angefallenen Überdeckung
gesenkt werden können.
Besondere Schwierigkeit bei
der Ermittlung der Gebührenhöhe ist, dass durch die bedarfsgerechte
Fäkalschlammentsorgung die jährlichen Fallzahlen nur sehr ungenau geschätzt
werden können.
Die Verwaltung schlägt vor,
dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu
unterbreiten:
Beschlussvorschlag:
1. |
Die mit der Einladung zur
Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 06.12.2016 übersandte
Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühren zur Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt. |
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2. |
Die Gebühr für die
Grundentsorgungskosten wird auf 50,00 € je Fall und die Gebühr für die zu
entsorgende Fäkalschlammmenge wird auf 15,00 € je m³ festgesetzt. Die Gebühr
für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben und die Gebühr für
Sonderleistungen bleiben unverändert. |
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3. |
Der mit der Einladung zur
Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 06.12.2016 übersandte
Entwurf einer 6. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Edewecht über
Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen
(Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) wird als Satzung
beschlossen. |
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4. |
Die Verwaltung wird
beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln. |