Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Beseitigung von Abwasser aus den Grundstücksabwasseranlagen für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
2016/Stab/2310
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Nach Auskunft der Firma Nehlsen, die in der Gemeinde Edewecht die Fäkalschlammentsorgung durchführt, ist für das Jahr 2017 keine Preisanpassung bei den Entsorgungsdienstleistungen vorgesehen. Da jedoch aus den Vorjahren Gebührenüberdeckungen entstanden sind, die im Sonderposten für Gebührenausgleich ausgewiesen werden, sollte die Grundgebühr gesenkt werden, um die Überdeckung aus den Vorjahren an den Gebührenzahler zurückzugeben.

 

Folgende Gebührensätze werden vorgeschlagen:

neu:              bisher:

1.  Gebühr für die Grundentsorgungskosten                          50,00 €/Fall                 60,00 €/Fall

2.  Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge      15,00 €/m³                   18,00 €/m³

3.  Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen

     Sammelgruben                                                                   9,00 €/m³                    9,00 €/m³

4.  Gebühr für Sonderleistungen                                             95,00 €/Std                 95,00 €/Std.

 

Die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung ergibt, dass die Fäkalschlammentsorgungsgebühren (Gebühr für die Grundentsorgungskosten je Entsorgungsfall und die Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge) zum Abbau der angefallenen Überdeckung gesenkt werden können.

 

Besondere Schwierigkeit bei der Ermittlung der Gebührenhöhe ist, dass durch die bedarfsgerechte Fäkalschlammentsorgung die jährlichen Fallzahlen nur sehr ungenau geschätzt werden können.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:


Beschlussvorschlag:

1.

Die mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 06.12.2016 übersandte Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühren zur Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt.

 

 

2.

Die Gebühr für die Grundentsorgungskosten wird auf 50,00 € je Fall und die Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge wird auf 15,00 € je m³ festgesetzt. Die Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben und die Gebühr für Sonderleistungen bleiben unverändert.

 

 

3.

Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 06.12.2016 übersandte Entwurf einer 6. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Edewecht über Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) wird als Satzung beschlossen.

 

 

4.

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.