Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 in Friedrichsfehn,
hier: Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Vorlage
2016/FB III/2305
Aktenzeichen
FB III - Lü
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

In seiner Sitzung am 14.06.2016 hat der Verwaltungsausschuss die Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 in Friedrichsfehn beschlossen. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 131/59, 131/60 und 131/61 der Flur 28, welche sich zusammen im Eigentum von Frau Karin Becker befinden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 29 sah in seiner ursprünglichen Fassung die Flurstücke Nr. 131/60 und 131/59 als separate Baugrundstücke vor. Auf Antrag der seinerzeitigen Interessengemeinschaft wurde der Bebauungsplan erstmals geändert. Die überbaubaren Flächen der Baugrundstücke wurden verschmolzen, gleichzeitig wurde aber auch festgesetzt, dass auf der neuen überbaubaren Grundstücksfläche nur ein Einfamilienhaus errichtet werden darf. Die Ausgangsfassung des Bebauungsplanes ist als Anlage 1 und die Planzeichnung der 1. Änderung als Anlage 2 beigefügt. Ziel des aktuellen Änderungsverfahrens ist es, die vorhandene überbaubare Fläche wieder zu trennen und so ein weiteres Baugrundstück auf dem Flurstück 131/60 zu schaffen.

 

In der vorgenannten Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde auch die Durchführung der öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 beschlossen. Diese fanden nach vorheriger Bekanntmachung in der Nordwest-Zeitung am 13.10.2016 in der Zeit vom 21.10.2016 bis einschließlich 21.11.2016 statt. Der Auslegungsentwurf ist als Anlage 3 angefügt.

 

Während der öffentlichen Auslegung sind von privater Seite keine Anregungen und Hinweise vorgetragen worden. Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange haben sich folgende Stellen geäußert:

  • Landkreis Ammerland
  • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Oldenburg
  • Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
  • Telekom Deutschland GmbH

 

Die Hinweise sind als Anlage Nr. 4 angefügt.

 

Abwägungsrelevante Aspekte wurden insgesamt nicht vorgetragen. Die redaktionellen Hinweise des Landkreises Ammerland werden zur Kenntnis genommen.

 

Da sich aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen kein inhaltlicher Veränderungsbedarf ergibt, kann nunmehr der Satzungsbeschluss vorbereitet werden. Die Beschlussempfehlung über den Verwaltungsausschuss an den Rat sollte daher wie folgt lauten:


Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Wohnpark Friedrichsfehn“ in der Zeit vom 21.10.2016 bis einschließlich 21.11.2016 Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 05.12.2016 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Wohnpark Friedrichsfehn“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

Anlagen:

-       Bebauungsplan Nr. 29

-       Bebauungsplan Nr. 29, 1. Änderung

-       Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29

-       Stellungnahmen des Landkreises Ammerland, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Oldenburg, des Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverbandes und der Telekom Deutschland GmbH