Betreff
Festlegung der Tiefbaumaßnahmen für den Haushalt 2017
Vorlage
2016/FB III/2293
Aktenzeichen
FB III - Ko/Ma
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Durchführbarkeit der vorstehenden Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 977.625,- € steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Haushalt für das Jahr 2017. Die Maßnahmen sollten daher im Haushalt für das Jahr 2017 aufgenommen werden. Sofern Maßnahmen keine Berücksichtigung finden, sollten Sie bei nächster Gelegenheit in den Haushalt aufgenommen werden.


Sachdarstellung:

In der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 30.08.2016 wurden die für das kommende Jahr aus fachlicher Sicht erforderlichen Straßenbaumaßnahmen sowie das Verschleißdeckenprogramm beraten. Aus der stattgefundenen Bereisung sowie der im Ausschuss erfolgten Beratung ergab sich die Beschlussempfehlung, diese Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm für das Jahr 2017 zu übernehmen.

 

Zur Vorbereitung der Haushaltsberatungen ist es nunmehr erforderlich, zu den bereits seinerzeit mit Kostenschätzungen versehenen Maßnahmen eine Beschlussempfehlung zur Berücksichtigung in der Haushaltsplanung zu erarbeiten.

 

Verwaltungsseits wird daher empfohlen für das Haushaltsjahr 2017 folgende Maßnahmen zu berücksichtigen:

 

1.     Verschiedene Straßenbaumaßnahmen

 

1.    Hohendamm in Jeddeloh II,                 Kosten ca. 230.000,- €

2.    Wiesenweg in Kleefeld,                        Kosten ca.   95.000,- €

3.    Parkplatz Parkstraße, Edewecht,        Kosten ca. 250.000,- €

 

gesamt: 575.000,- €

 

2.     Verschleissdeckenprogramm

 

1.    Industriestraße, I. BA, Edewecht,        Kosten ca. 130.000,- €

2.    Breeweg, Edewecht,                             Kosten ca.   35.000,- €

 

gesamt: 165.000,- €

 

 

3.     Aufstellung eines Straßenzustandskatasters

gesamt:   40.000,- €

 

Für die unter 1. – 3. beschriebenen Maßnahmen wurde in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 30.08.2016 als notwendige Maßnahmen zur Durchführung  beschlossen.

 

Folgende weitere Maßnahmen sind im kommenden Jahr erforderlich und sollten in der Haushaltsplanung Berücksichtigung finden:

 

4.     Bermen abfräsen

Um den Abfluss des Oberflächenwassers von der  Fahrbahn zu gewährleisten und damit die Verkehrssicherheit sowie die Haltbarkeit zu erhöhen, muss die Berme/ das Bankett tiefer als die Fahrbahn sein. Auf einer Straßenlänge von insgesamt ca. 25 km sollen in den folgenden Gemeindestraßen die Bermen/ Bankette beidseitig abgetragen werden:

Schwarzer Weg in Edewecht; Sandberg, Rüsseldorf, Jenseits der Vehne, Tütjenbarg (Teilbereiche), Hinterm Rhaden in Jeddeloh I; Schafdamm, Birkenkamp in Klein Scharrel; Heinje Tannen, Holtmoorstraße, Achtern Klemp, Hemeler Straße, Bauernörne in Osterscheps; Portsloger Straße (Teilbereiche) in Portsloge; Barkweg, Am Pool, Süddorfer Straße in Süddorf; Holtanger Straße in Westerscheps  und Kuckucksweg, Lohorster Straße in Wittenberge.

 

Ein Teil der oben genannten Streckenabschnitte wurde bei der Bereisung im Vorfeld der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 30.08.2016 beispielhalt in Augenschein genommen. Bei den übrigen Straßen stellt sich die oben beschriebene Problematik vergleichbar dar.

 

gesamt:  40.000,- €

 

5.     Befestigung Seitenstreifen Im Vieh, Edewecht

Die Seitenstreifen der Gemeindestraße “Im Vieh“ werden durch Fahrzeuge im Begegnungsverkehr stark beansprucht und führen deshalb für den Bauhof zu einem hohen Unterhaltungsaufwand durch regelmäßiges Nachschottern der Berme. Im Jahr 2017 ist deshalb die beidseitige Befestigung der Seitenstreifen mit Gitterplatten aus Beton, von Auf der Loge bis zur Gemeindegrenze,  vorgesehen.

gesamt:  25.000,- €

 

 

6.     Instandsetzung des Fuß- und Radweges Zur Kleinbahn, Süddorf

Der ca. 680 m lange Fuß- und Radweg “Zur Kleinbahn“ wurde im Zuge der vor der Sitzung des Straßen- und Wegesausschusses am 30.08.2016 stattgefundenen Bereisung auf voller Länge in Augenschein genommen. Der Ausschuss war sich darüber einig, dass dringender Handlungsbedarf an dem Weg besteht. Durch Kantenabbrüche und Versackungen des gebundenen Schottermaterials auf dem moorigen Untergrund bestehen zahlreichen Gefahrenstellen. Aufgrund der geringen Breite und der nur einseitigen Zufahrtmöglichkeit vom Bahnweg aus, ist die Unterhaltung des Weges sehr aufwendig. Problematisch für eine Sanierung des Weges stellt sich insbesondere das seinerzeit zur Schotterung benutzte Material dar. Dieses hat sich in den vergangenen Jahrzehnten so stark verfestigt, dass es nur mit höherem Aufwand gefräst werden kann. Aufgrund der oben bereits genannten beengten Verhältnisse ist somit der Einsatz einer gewöhnlichen Fräse nicht möglich. Die Verwaltung sollte Handlungsmöglichkeiten prüfen, um den Weg unter Beibehaltung seines naturnahen Charakters in einen adäquaten Zustand zu versetzen. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass zur umfassenden Verbesserung der Situation der Weg zunächst mit einer Betonfräse in Form eines an einen Minibagger angebrachten Anbaugerätes durchgefräst werden soll. Hierdurch wird es möglich, mit relativ kleinformatigen Gerätschaften die aufgrund des Materials erforderliche erhöhte Fräsleistung vor Ort zu erbringen. Nach Fräsen des Materials soll der Weg nachgeschottert und neu profiliert werden soll. Weiterhin soll eine Zufahrtmöglichkeit von der Edamer Straße geschaffen werden um zukünftig mit kleinen Unterhaltungsfahrzeugen den Weg komplett passieren zu können. Hierfür ist im Bereich der Edamer Straße die Erneuerung und Verbreiterung des Durchlasses erforderlich. Der für diese Maßnahmen im Haushalt 2017 vorzusehende Mittelansatz beträgt

 

gesamt:  30.000,- €

 

Anmerkung: Wie bereits in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 30.08.2016 ausgeführt, ziehen die vorstehenden Maßnahmen an Wegen und Plätzen keine Beitragspflicht für die Anlieger nach sich.

 

 

7.     Brückensanierungen

Zur Unterhaltung der gemeindlichen Brückenbauwerke sollte auch in 2017 ein Haushaltsansatz von 25.000,- € vorgesehen werden.

 

 

gesamt: 25.000,- €

 

8.     Ausbau von Bushaltestellen

Für das Jahr 2017 ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle bei der Grundschule Edewecht an der Hauptstraße vorgesehen. Die Förderquote der Landesnahverkehrsgesellschaft zusammen mit dem ZVBN liegt bei 87,5 %. Bei geplanten Gesamtkosten von 33.000,- € liegt der Eigenanteil der Gemeinde bei 4.125,- €. Zusätzlich soll die Haltestelle Wildenloh, Fahrtrichtung Oldenburg, mit einer Wetterschutzeinrichtung ausgerüstet werden. Diese Haltestelle liegt auf dem Stadtgebiet von Oldenburg. Aus der Einwohnerschaft Wildenlohs wird seit längerem der Wunsch geäußert, diese Haltestelle mit einer Wetterschutzeinrichtung zu versehen. Trotz intensiver Bemühungen seitens der Gemeindeverwaltung ist die Stadt nicht bereit, eine Verbesserung an dieser Haltestelle in eigener Zuständigkeit vorzunehmen. Deshalb soll nun die Errichtung der Wetterschutzeinrichtung durch die Gemeinde Edewecht erfolgen. Die Gesamtkosten werden rund 10.000,- € betragen. Hierfür gewährt der ZVBN einen Zuschuss von max. 4.000,- €, so dass für die Gemeinde ein Eigenanteil von 6.000,- € verbleibt. Da auf anderem Wege eine Verbesserung der Situation vor Ort nicht erreicht werden kann, sollte die Maßnahme unter Ausnutzung der Förderung im nächsten Jahr umgesetzt werden.

gesamt:  10.125,- €

 

 

9.     Anschaffungen für den Bauhof

Um den in diesem Jahr beschafften Einachser umfangreicher nutzen zu können, ist die Anschaffung einer Bodenfräse als Anbaugerät geplant. Die Kosten für dieses Anbaugerät einschl. der erforderlichen Zubehörteile belaufen sich auf rund 3.400,- €. Des Weiteren sollen Betonblöcke für die Herrichtung von Lagerboxen, 5 Eichenbänke und 3 Holztische und einige Kleingeräte angeschafft werden. Kosten: rund 14.000,- €.

 

gesamt:   17.500,- €

 

 

10.  Vorplanungskosten

Wie in den vergangenen Jahren sollten für Vorplanungen im Tiefbaubereich mittel vorgehalten werden.

 

gesamt:   50.000,- €

 


Beschlussvorschlag:

Die in der Beschlussvorlage zur Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 28.11.2016 aufgeführten Maßnahmen im Bereich Tiefbau sollten in den Haushalt für das Jahr 2017 aufgenommen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahr 2017 durchgeführt werden.