Betreff
Vergütungen aus einer Tätigkeit als Vertreter/in der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts
Vorlage
2016/FB I/2281
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

 

Gem. §138 Abs. 7 NKomVG sind Vergütungen aus einer Tätigkeit als Vertreter/in der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts an die Gemeinde abzuführen, soweit sie über das Maß einer angemessenen Aufwandsentschädigung hinausgehen. Der Rat setzt für jede Vertretungstätigkeit die Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigung fest. Der Beschluss ist nach den für Satzungen geltenden Rechtsvorschriften öffentlich zu machen. Diese Regelung gilt entsprechend für die Tätigkeit in einem Aufsichtsrat und in anderen Organen von Unternehmen und Einrichtungen, wenn das Mitglied von der Gemeinde nur mit Rücksicht auf seine Zugehörigkeit zum Rat entweder entsandt oder sonst auf ihre Veranlassung bestellt worden ist.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode hat der Rat einen Beschluss über die Angemessenheit der Entschädigung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft gefasst. Für jede Sitzung wird hier eine Entschädigung in Höhe von 120,00 € gewährt.

 

Sollten weitere Vergütungen bzw. Entschädigungen gewährt werden, oder sich der Betrag für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft ändern, wären diese Veränderungen mitzuteilen und einer erneuten Beratung zuzuführen.