Betreff
Benennung einer Vertreterin oder eines Vertreters für die Gesellschafterversammlung der Kommunalen Netzbeteiligung Nordwest GmbH + Co. KG (KNN KG)
Vorlage
2016/FB I/2279
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Gem. § 138 Abs. 1 NKomVG wählt der Rat die Vertreterinnen oder Vertreter in der Gesellschafterversammlung von Unternehmen, an denen die Kommune beteiligt ist. Die Gründungsunterlagen enthalten keine spezifischen Regelungen zur Entsendung von Vertreterinnen oder Vertreter, so dass der Rat eine/n Vertreter/in und eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter zu wählen hat.

 

In der vergangenen Wahlperiode ist Frau Bürgermeisterin Petra Lausch gewählt worden, die derzeit auch zur Geschäftsführerin der Gesellschaft berufen ist. Als Vertreter war Ratsherr Wolfgang Krüger benannt.

 

Bzgl. des  Wahlverfahrens gem. § 67 NKomVG wird auf die diesbezüglichen Ausführungen vorhergehender Vorlagen verwiesen.