Betreff
Benennung von Vertreterinnen und Vertretern in der Mitgliederversammlung des Nds. Städte- und Gemeindebundes und für Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände
Vorlage
2016/FB I/2276
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Gem. § 4 lfd. Nr. 2 der Satzung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes werden zwei Vertreterinnen oder Vertreter der jeweiligen Kommune bei Tagungen der Mitgliederversammlung und mind. zwei Vertreterinnen oder Vertreter bei Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände benannt. Zu den entsandten Vertreterinnen oder Vertretern müssen die Hauptverwaltungsbeamtin und ein Ratsmitglied gehören. Sollten neben der Bürgermeisterin mehr als ein Ratsmitglied zu den Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände entsandt werden, findet grds. das Verfahren nach § 71 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) statt. Ansonsten erfolgt die Benennung durch einfache Beschlussfassung gem. § 66 NKomVG.

 

In der vergangenen Wahlperiode ist neben der Bürgermeisterin Ratsfrau Exner benannt worden.

 

Es wird gebeten, neben der Bürgermeisterin eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Tagungen der Mitgliederversammlung und eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände zu benennen - Personengleichheit ist möglich.