Betreff
Vertreterinnen oder Vertreter in der Mitgliederversammlung der Musikschule Ammerland e.V.
Vorlage
2016/FB I/2275
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Nach § 6 Abs. 2 der Vereinssatzung entsenden die Gemeinden je zwei Vertreter in die Mitgliederversammlung, und zwar die Bürgermeisterin und ein weiteres Ratsmitglied. Im Verhinderungsfall wird die Bürgermeisterin von ihrem verfassungsmäßigen Vertreter vertreten. Zur Vertretung des Ratsmitgliedes ist ein/e Stellvertreter/in aus den Reihen der Ratsfrauen und Ratsherren zu benennen.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode waren als Vertreter in der Mitgliederversammlung Frau Bürgermeisterin Lausch und der ehemalige Ratsherr Henkensiefken benannt.

 

Es wird gebeten, ein Ratsmitglied und dessen Stellvertretung neben der Bürgermeisterin für die Mitgliederversammlung durch Beschluss gem. § 66 NKomVG zu benennen.