Betreff
Benennung von zwei Vertreterinnen und Vertretern in der Landschaftsversammlung der Oldenburgischen Landschaft und deren Stellvertretung
Vorlage
2016/FB I/2274
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Gem. § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Oldenburgische Landschaft vom 04.02.1975 ist die Gemeinde durch zwei Personen in der Landschaftsversammlung vertreten. Nach § 71 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) findet in den Fällen, in denen mehrere unbesoldete Stellen gleicher Art zu besetzen sind, das Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer Anwendung, soweit nicht einstimmig ein anderes Verfahren beschlossen wird. Eine entsprechende Berechnung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode war die Gemeinde Edewecht in der Landschaftsversammlung der Oldenburgischen Landschaft durch Ratsfrau Exner und Ratsherrn Jacobs vertreten. Als Stellvertreter waren der ehemalige Ratsherr von Aschwege und der ehemalige Ratsherr Jeddeloh benannt.

 

Es wird gebeten, die Vertreterinnen oder Vertreter und deren Stellvertretung zu benennen und den Feststellungsbeschluss gem. § 71 Abs. 5 NKomVG zu fassen.


Anlagen:

 

-       Berechnung der Sitzverteilung