Sachdarstellung:
Gem. § 71 kann der Rat aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren beratende Ausschüsse bilden. Daneben gibt es Ausschüsse, die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften einzurichten sind. Hierbei handelt es sich um den Schulausschuss (§ 110 NSchG), den Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Immobilienbetrieb Pflege Service Edewecht (§ 140 NKomVG) und den Jugendausschuss als Teil des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses (§ 13 Nds. AG SGB VIII).
Die Anzahl der Sitze in den jeweiligen Ausschüssen werden vom Rat festgelegt. Die Sitzverteilung richtet sich nach § 71 NKomVG. Grundsätzlich findet das Sitzverteilverfahren nach Hare/Niemeyer Anwendung. Eine entsprechende Berechnung der sich daraus ergebenden Sitzverteilung ist unter der Prämisse erfolgt, dass es keine Gruppenbildung geben wird. Das Ergebnis ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der Rat kann einstimmig ein hiervon abweichendes Verfahren beschließen.
Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden. Ratsvertreter, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden (Grundmandat).
In der vergangenen Wahlperiode bestanden insgesamt folgende beratende Ausschüsse:
- Bauausschuss 9 Mitglieder
- Feuerwehrausschuss 5 Mitglieder
Daneben gehörten die Ortsbrandmeister bzw. stv. Ortsbrandmeister dem Ausschuss mit beratender Stimme an.
- Kinder-, Jugend- und Sozialausschuss 11
Mitglieder
Gem. § 13 Nds. AG SGB VIII gehören dem Jugendausschuss beratende Mitglieder an,
die von dem im Bereich der Gemeinde wirkenden und anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe vorzuschlagen sind. In der vergangenen Wahlperiode war Siegmund
Murer als einziges Mitglied benannt.
Ferner gehörten dem Ausschuss mit beratender Stimme an:
der Vertreter im Behindertenbeirat des Landkreises Ammerland, Gerold von
Aschwege, der Vertreter des Gemeindeelternrates, Thomas Thülen, die Vertreterinnen
des Beirates für Senioren, Helge Kahnert und Ute Morin.
- Schulausschuss 9 Mitglieder
Dem Schulausschuss gehören
gem. § 110 NSchG jeweils ein/e Vertreter/in der Lehrkräfte, der
Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler an. Die vorgenannten
Vertreter/innen sind derzeit noch nicht benannt und müssen in einer der
nächsten Ratssitzungen nachträglich festgestellt werden.
- Sport- und Kulturausschuss 9 Mitglieder
Daneben gehörte dem Sport- und Kulturausschuss die Vorsitzende des
Kreissportbundes Ammerland mit beratender Stimme an.
- Straßen- und Wegeausschuss 9 Mitglieder
- Wirtschafts- und Haushaltsausschuss 9 Mitglieder
- Ausschuss für Landwirtschaft und
Umweltschutz 9 Mitglieder
- Betriebsausschuss für den Immobilienbetrieb
9 Mitglieder
Pflege Service
Edewecht
Gem. § 4 der Betriebssatzung besteht der Betriebsausschuss aus den Mitgliedern
des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Edewecht. Hiervon ausgenommen ist
allerdings der ab dem 01.01.2017 dem Verwaltungsausschuss als Mitglied
angehörende Erste Gemeinderat Rolf Torkel, weil er gleichzeitig als
Betriebsleiter bestellt ist.
Beschlussvorschlag:
Die Bildung der Ausschüsse, die Sitzverteilung und die
Ausschussbesetzung werden durch Beschluss festgestellt.
Anlagen:
- Berechnung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze