Betreff
Bildung der Ausschüsse der Vertretung (§ 71 NKomVG) und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften (§ 73 NKomVG)
Vorlage
2016/FB I/2272
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Gem. § 71 kann der Rat aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren beratende Ausschüsse bilden. Daneben gibt es Ausschüsse, die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften einzurichten sind. Hierbei handelt es sich um den Schulausschuss (§ 110 NSchG), den Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Immobilienbetrieb Pflege Service Edewecht (§ 140 NKomVG) und den Jugendausschuss als Teil des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses (§ 13 Nds. AG SGB VIII).

 

Die Anzahl der Sitze in den jeweiligen Ausschüssen werden vom Rat festgelegt. Die Sitzverteilung richtet sich nach § 71 NKomVG. Grundsätzlich findet das Sitzverteilverfahren nach Hare/Niemeyer Anwendung. Eine entsprechende Berechnung der sich daraus ergebenden Sitzverteilung ist unter der Prämisse erfolgt, dass es keine Gruppenbildung geben wird. Das Ergebnis ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der Rat kann einstimmig ein hiervon abweichendes Verfahren beschließen.

Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden. Ratsvertreter, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden (Grundmandat).

 

In der vergangenen Wahlperiode bestanden insgesamt folgende beratende Ausschüsse:

 

  1. Bauausschuss                                                                     9 Mitglieder

 

  1. Feuerwehrausschuss                                                         5 Mitglieder

 

Daneben gehörten die Ortsbrandmeister bzw. stv. Ortsbrandmeister dem Ausschuss mit beratender Stimme an.

 

  1. Kinder-, Jugend- und Sozialausschuss                      11 Mitglieder


Gem. § 13 Nds. AG SGB VIII gehören dem Jugendausschuss beratende Mitglieder an, die von dem im Bereich der Gemeinde wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind. In der vergangenen Wahlperiode war Siegmund Murer als einziges Mitglied benannt.

Ferner gehörten dem Ausschuss mit beratender Stimme an:
der Vertreter im Behindertenbeirat des Landkreises Ammerland, Gerold von Aschwege, der Vertreter des Gemeindeelternrates, Thomas Thülen, die Vertreterinnen des Beirates für Senioren, Helge Kahnert und Ute Morin.

 

  1. Schulausschuss                                                                  9 Mitglieder

 

Dem Schulausschuss gehören gem. § 110 NSchG jeweils ein/e Vertreter/in der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler an. Die vorgenannten Vertreter/innen sind derzeit noch nicht benannt und müssen in einer der nächsten Ratssitzungen nachträglich festgestellt werden.

  1. Sport- und Kulturausschuss                                            9 Mitglieder


Daneben gehörte dem Sport- und Kulturausschuss die Vorsitzende des Kreissportbundes Ammerland mit beratender Stimme an.

 

  1. Straßen- und Wegeausschuss                                         9 Mitglieder

 

  1. Wirtschafts- und Haushaltsausschuss                          9 Mitglieder

 

  1. Ausschuss für Landwirtschaft und Umweltschutz    9 Mitglieder

 

  1. Betriebsausschuss für den Immobilienbetrieb            9 Mitglieder

Pflege Service Edewecht


Gem. § 4 der Betriebssatzung besteht der Betriebsausschuss aus den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Edewecht. Hiervon ausgenommen ist allerdings der ab dem 01.01.2017 dem Verwaltungsausschuss als Mitglied angehörende Erste Gemeinderat Rolf Torkel, weil er gleichzeitig als Betriebsleiter bestellt ist.


Beschlussvorschlag:

Die Bildung der Ausschüsse, die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung werden durch Beschluss festgestellt.


Anlagen:

 

-       Berechnung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze