Sachdarstellung:
Gem. § 75 NKomVG werden in der ersten Sitzung des Rates die Beigeordneten bestimmt. Das Verfahren zur Verteilung der Ausschusssitze richtet sich nach § 71 NKomVG. Grundsätzlich findet das Sitzverteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer Anwendung. Die Vertretung kann einstimmig ein hiervon abweichendes Verfahren beschließen.
Eine Berechnung nach Hare/Niemeyer ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass es keine Gruppenbildung im Rat geben wird. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, welches vom bzw. von der Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.
Entsprechend der sich aus der Anlage ergebenden Sitzverteilung sind von den Fraktionen die Beigeordneten und ihre Stellvertreter zu benennen.
Fraktionen, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden (Grundmandat).
Fraktionen, die nur mit einem Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten sind, können eine/n weitere/n Stellvertreter/ein benennen.
Beschlussvorschlag:
Die
Sitzverteilung und die Besetzung des Verwaltungsausschusses werden
festgestellt.
Anlagen:
- Berechnung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze