Gewährung eines Zuschusses für die Installation einer Beschallungsanlage
Finanzierung:
Die notwendigen Finanzmittel für die Gewährung eines Zuschusses zur Installation einer Beschallungsanlage wären über den Haushalt 2014 einzuplanen.
Sachdarstellung:
Der SSV Jeddeloh II e.V.
beantragt mit Schreiben vom 16. Okt. 2013 die Gewährung eines Zuschusses zur
Installation einer Beschallungsanlage auf dem Sportgelände in Jeddeloh II,
Wischenstraße. Vereinsseitig werden derzeit verschiedene Angebote eingeholt. Der
Verein geht von Gesamtkosten von 2.700 Euro aus. Der Verein hat erklärt, die
Hälfte der Kosten aus eigenen Mitteln aufbringen zu können und bittet die
Verwaltungsseitig wird der Antrag des SSV Jeddeloh II
positiv begleitet. Die Ausstattung des Sportplatzes mit einer
Beschallungsanlage ist sinnvoll und üblich. Die ermittelten Kosten sind
realistisch, der Verein beabsichtigt Eigenmittel einzubringen, so dass die
Beschlussvorschlag:
Für die Installation einer
Beschallungsanlage auf dem Sportgelände in Jeddeloh II, Wischenstraße, gewährt
die
Anlagen:
Antrag SSV Jeddeloh II