Betreff
SSV Jeddeloh II
Gewährung eines Zuschusses für die Installation einer Beschallungsanlage
Vorlage
2013/FB II/1432
Aktenzeichen
II - 04.11.2013
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die notwendigen Finanzmittel für die Gewährung eines Zuschusses zur Installation einer Beschallungsanlage wären über den Haushalt 2014 einzuplanen.


Sachdarstellung:

Der SSV Jeddeloh II e.V. beantragt mit Schreiben vom 16. Okt. 2013 die Gewährung eines Zuschusses zur Installation einer Beschallungsanlage auf dem Sportgelände in Jeddeloh II, Wischenstraße. Vereinsseitig werden derzeit verschiedene Angebote eingeholt. Der Verein geht von Gesamtkosten von 2.700 Euro aus. Der Verein hat erklärt, die Hälfte der Kosten aus eigenen Mitteln aufbringen zu können und bittet die Gemeinde Edewecht darum, die Restsumme von 1.400 Euro zu übernehmen.

Verwaltungsseitig wird der Antrag des SSV Jeddeloh II positiv begleitet. Die Ausstattung des Sportplatzes mit einer Beschallungsanlage ist sinnvoll und üblich. Die ermittelten Kosten sind realistisch, der Verein beabsichtigt Eigenmittel einzubringen, so dass die Gemeinde Edewecht den offen stehenden Differenzbetrag übernehmen sollte.


Beschlussvorschlag:

Für die Installation einer Beschallungsanlage auf dem Sportgelände in Jeddeloh II, Wischenstraße, gewährt die Gemeinde Edewecht einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.400 Euro. Der Zuschuss wird nach Vorlage der Abschlussrechnung ausgezahlt. Die notwendigen Finanzmittel sind nach Möglichkeit über den Haushalt 2014 einzuplanen.


Anlagen:

Antrag SSV Jeddeloh II